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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/931

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Durch Beschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein (KAV) ist den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet worden, einen Fahrtkostenzuschuss zu einem ÖPNV-Ticket als steuerfreien Sachbezug gem. § 8, Abs. 2, Satz11 EStG bis zu einer Höhe von 25,00 EUR monatlich zu gewähren.

 

Der Fahrtkostenzuschuss eine praktikable, sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, das Image als umweltfreundlicher Arbeitgeber zu fördern und sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gewährt daher allen Beschäftigten ab dem 01.05.2019 auf Antrag einen Fahrtkostenzuschuss als steuerfreien Sachbezug zu einem ÖPNV-Ticket in Höhe von maximal 25,00 EUR monatlich. Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist:

 

- die Anstellung im Beschäftigtenverhältnis bei der Kreisverwaltung
   Rendsburg-Eckernförde,

- die tatsächliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs,

- die Vorlage der Tickets im Original.

 

Die Bezuschussung anderer Verkehrsmittel (z.B.: Taxi, Mietwagen, E-Bikes etc.) und die Zuschussgewährung für Beamtinnen und Beamte ist nicht möglich.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

25,00EUR/Monat je Antragsteller.
 

 

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