Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/913
Grunddaten
- Betreff:
-
Auszahlung der ersten Tranche Integrationsfestbetrag 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Said Naji
- Ansprechpartner/in:
- Naji, Said
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.05.2019
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von jeweils 17 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verständigt. Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die erste Tranche 2019 in Höhe von 679.150 € (insgesamt 799.000 €, davon 15% = 119.850 € Kreisanteil) steht zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat noch keinen neuen Verteilungsschlüssel erarbeitet. Die in der Vorlage zum Hauptausschuss vom 06.12.2018 beschriebene Ausgangslage hat sich nicht geändert.
Die Verteilung der Neuzugewanderten nach Ausländer- und Aufnahmeverordnung ist in Modell 1 (s. Anlage) beschrieben. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es die Besonderheit, dass sehr viele Neuzugewanderte in die Stadt Rendsburg gezogen sind (s. Anlage Modell 2; Quelle Einwohnermeldeämter; Stand 31.12.2018; Neuzugewanderte aus den 7 Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak Jemen, Eritrea und Armenien).
Nimmt man die verschiedenen Modelle aus den anliegenden Tabellen als Grundlage, so ergeben sich unterschiedliche Berechnungen zur Verteilung des Integrationsfestbetrags. Modell 1 berechnet die Auszahlung aufgrund der Zahlen der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, während Modell 2 die gemeldeten Zahlen der Einwohnermeldeämter zur Grundlage hat (s. Anlage).
In Modell 3 wurde ein Mischmodell (50% Einwohnermeldeamt Neuzugewanderte, 50% Zuweisungen auf der Grundlage der Ausländer- und Aufnahmeverordnung) als Grundlage für die Auszahlung des Integrationsfestbetrags berechnet (s. Anlage).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
227,6 kB
|