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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/658-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit „TRAFO 2 – Modelle für Kultur im Wandel“ hat die Kulturstiftung des Bundes nach 2016 erneut ein bundesweites Programm eingerichtet, das in Zusammenarbeit mit den Ländern, den Kreisen und Kommunen in ausgewählte Regionen neue Kooperationsmodelle und Arbeitsformen von Kulturinstitutionen fördert. Ziel des Programms ist es, die Kulturangebote und Kultureinrichtungen in ländlichen Regionen bzw. strukturschwachen Räumen weiter zu entwickeln. Im Rahmen von TRAFO sollen ausgewählte Einrichtungen neue Ansätze erarbeiten und aufzeigen, welche Aufgaben Kultureinrichtungen in ländlichen Regionen zukünftig übernehmen können. Dabei geht es einerseits um die Überprüfung bestehender Angebote, Strukturen und Arbeitsweisen der öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen in kleinen Städten und ländlichen Gemeinden. Andererseits erweitern Kultureinrichtungen in größeren Städten langfristig ihren Auftrag um Angebote, die sie gemeinsam mit Akteuren entwickeln, in denen es keine oder nur noch wenige öffentliche Kulturangebote gibt.

Gleichzeitig will das Programm dazu beitragen, die Bedeutung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung und bei den regionalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu stärken.
 

Das Förderprogramm gliedert sich in eine einjährige Entwicklungsphase und eine mehrjährige Umsetzungsphase.

 

 

Aus 9 Bundesländern wurden im Jahr 2018 jeweils 2 Regionen ausgewählt. Dies sind in Schleswig-Holstein die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland, die für die Entwicklungsphase jeweils eine Förderung in Höhe von 40.000 € für die Entwicklung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Kulturangebote als Vollfinanzierung von der Kulturstiftung des Bundes erhalten.

 

Der Hauptausschuss des Kreises hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 einstimmig beschlossen, die Bewerbung der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Rendsburg, für eine Teilnahme an der Entwicklungsphase des TRAFO2-Programms der Bundeskulturstiftung zu unterstützen. Ferner beschloss der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatung 2019 wie vom Hauptausschuss bzw. zuvor dem SSKB empfohlen für das Projekt „Trafo 2“ für 2019 ein Betrag von 60.000 € im Haushalt zu veranschlagen. Dieser wurde mit einem Sperrvermerk versehen und wird somit nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Förderung durch die Bundeskulturstiftung erfolgt. Darüber hinaus sind an dem Projekt seitens der Kulturstiftung auch die Kommunen Rendsburg, Eckernförde und Büdelsdorf beteiligt worden.

 

Die Entwicklungsphase dient dazu, Konzepte für Transformationsprojekte zu erarbeiten. Eine unabhängige Fachjury wählt dann in 2019 von den 18 beteiligten Regionen die bundesweit fünf besten Konzepte für die Umsetzungsphase aus.

 

Für die Umsetzung der ausgewählten Transformationsprojekte im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 erhalten diese eine weitere Förderung bis zu 80% der Kosten und stellt pro Region bis zu 1,25 Mio. Euro zur Verfügung.

Hierfür bedarf es einer weiteren Antragstellung, die nur Regionen stellen können, die bereits an der Entwicklungsphase des Programms (2018/2019) teilgenommen haben.

 

Gegenstand der Förderung in der 4-jährigen Umsetzungsphase sind mehrjährige Transformationsprojekte, die sich mit einer überzeugenden und zukunftsweisenden Idee auszeichnen und die Modellcharakter im Sinne der Programmziele haben. Erfolgreich erprobte strukturelle und inhaltliche Veränderungen sollen zum Ende der Programmlaufzeit soweit implementiert sein, dass sie auch ohne die Förderung der Kulturstiftung des Bundes weitergeführt werden können.

 

Eine Antragstellung durch die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde muss bis spätestens bis zum 31. Juli 2019 erfolgen. Voraussetzung für eine Antragstellung für die Umsetzungsphase des TRAFO 2 - Kulturprojektes sind gemäß den Förderkriterien der Kulturstiftung des Bundes u.a. nachstehende Punkte, die den jeweiligen Gremien des Kreises vorab zur Beratung und Entscheidung vorgetragen werden:

 

  • 20% Co-Finanzierung
    Die beteiligten Kreise, Kommunen und Bundesländer übernehmen einen Co-Finanzierungsanteil von mind. 20%, mithin 312.500 € für den Projektzeitraum 2020 – 2023. Da die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde als Antragstellerin in Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Rendsburg nicht über ausreichend eigene Mittel verfügt, muss eine verbindliche Erklärung für dieses kreisweite Projekt von anderer Seite abgegeben werden, dass der Eigenanteil in Höhe von 312.500 € für den Zeitraum von 2020 – 2023 zur Verfügung gestellt wird.
     
  • Keine Mittelkürzung
    Der Kreis (und auch die beteiligten Kommunen und das Land) sichern im Grundsatz zu, dass aktuelle Zuwendungen an die am Projekt beteiligten Kultureinrichtungen während der Umsetzungsphase (2020-2023) nicht gekürzt werden. Als Bezugsgröße ist das Haushaltsjahr 2018 heranzuziehen. Diese Zusage gilt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die folgenden 5 Einrichtungen, die finanzielle Zuwendungen des Kreises erhalten resp. an denen der Kreis beteiligt ist, sind am Projekt beteiligt:
    • Nordkolleg Rendsburg GmbH; hier wird seit längerer Zeit ein Zuschuss von jährlich 133.400 € mit vertraglicher Bindung sowie ein Gesellschafterbeitrag von jährlich 61.000 € gezahlt.
    • Landestheater Schleswig-Holstein GmbH; hier wird ein jährlicher Zuschuss mit vertraglicher Bindung (2018: 520.300 €, 2019: 539.500 €) gezahlt. Inhalt des Beschlusses des KT vom 29.03.2010 (Resolution): Der Kreis RD-Eck kommt seinen Verpflichtungen für das Landestheater auch in schwierigen Zeiten uneingeschränkt nach.
    • Musikschule Rendsburg; hier wird dem Verein Rendsburger Musikschule e.V. seit 2012 mietfrei mit vertraglicher Bindung überlassen (Erlös von 114.100 € im TP 111403 - Liegenschaften). Darüber hinaus erhält die Musikschule Zuschüsse wie folgt: 2018: 191.900 €, 2019: 199.200 €.
    • Stadtbücherei Rendsburg; hier wird ein jährlicher Zuschuss mit vertraglicher Bindung (2018: 76.900 €, 2019: 80.500 €) gezahlt.
    • Stadtmuseum Eckernförde; hier wurde bislang seitens des Kreises keine Bezuschussung vorgenommen.

 

  • Mitarbeit der Verwaltung
    Vorausgesetzt wird, dass ein/e Mitarbeiter/in der beteiligten Verwaltungen (Kreis-verwaltung oder Kommunalverwaltung) zur Mitarbeit im Transformationsprojekt als inhaltliche Schnittstelle zwischen den Kultureinrichtungen und der Verwaltungsleitung freigestellt oder abgeordnet wird im Umfang von mindestens einer 0,5-Vollzeitstelle. Es muss hier zwischen den Verwaltungen (Kreis und den beteiligten Städten) abgeklärt werden, ob jemand eine geeignete Kraft zur Verfügung hat. Soweit eine Freistellung oder Abordnung durch den Kreis erfolgen soll, bedarf dies einer Beschlussfassung durch den für Finanz- und Personalangelegenheiten zuständigen Hauptausschuss.

 

Bewertung

Die Kulturstiftung und das Nordkolleg, welche sich für die Region Rendsburg-Eckernförde federführend um die Entwicklungsphase und den Antrag kümmern, haben sich bisher weitestgehend um die Beteiligten und die Inhalte gekümmert und den Antragsprozess strukturiert. Offen ist die Frage der Finanzierung resp. die Aufteilung der Finanzierung.

 

Beteiligt und zuständig für die beteiligten Kultureinrichtungen sind das Land, der Kreis Rendsburg-Eckernförde, die Städte Rendsburg, Eckernförde und Büdelsdorf. Vertreter der Verwaltungen und der Politik sind in der Steuerungsgruppe vertreten.

 

Um einen Antrag abgeben zu können und überhaupt eine Chance auf die Fördergelder zu erhalten, müssen die o.g. Voraussetzungen geschaffen werden. Die Bewerbung bietet eine gute Chance, für die Kultureinrichtungen im Kreisgebiet und auch für die Gemeinden im ländlichen Raum durch die hohen Fördersummen einen substantiellen Beitrag zu erlangen.

 

Ein Ziel der Bewerbung ist es, dass die beteiligten Kultureinrichtungen mobil werden und unter Einbeziehung von lokalen Einrichtungen mit ihrem Kulturangebot „aufs Land“ gehen. Dadurch soll das Kulturangebot des Kreises vor Ort wahrgenommen und erlebbar gemacht werden.

 

Im Ergebnis soll eine erfolgreiche Bewerbung also nicht nur den beteiligten Einrichtungen und den Städten Rendsburg, Büdelsdorf und Eckernförde, sondern auch der Bevölkerung im gesamten Kreisgebiet nutzen.

 

Vor diesem Hintergrund scheint es angemessen, dass sich der Kreis mit einem größeren Anteil an der Bewerbung beteiligt und auch gemeinsam mit der Kulturstiftung und dem Nordkolleg eine federführende Rolle übernimmt.

 

Der Kreistag hat auf Empfehlung des Hauptausschusses für den Haushalt 2019 bereits 60.000 € für die Durchführung des Projektes TRAFO II vorgesehen. Da die Umsetzungsphase nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr in 2019 startet, werden diese Mittel auch im Erfolgsfall nicht in 2019 abfließen.

 

Vorschlag zur Finanzierung

Um die Chance auf eine erfolgreiche Förderung – auch in Konkurrenz zum Kreis Nordfriesland – nicht verstreichen zu lassen, sollte eine formale Zusage der o.g. Voraussetzungen gegenüber der Bundeskulturstiftung kurzfristig erfolgen.

 

Dazu gäbe es mehrere Möglichkeiten. Verwaltungsseitig werden folgende Überlegungen für eine Beratung vorgestellt:

 

  1. Der Kreis sichert über einen Grundsatz-Beschluss in den Sitzungen des SSKB (20.05.), des HA (23.05.2019) und des KT (17.06.2019) die Finanzierungszusage im Erfolgsfall einschl. der Personalmittel ab und empfiehlt, die erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung mit einzustellen.
    Im Haushaltsjahr 2020 bedeutet das eine Finanzierung durch Übertragung der bereits vorhandenen 60.000 € sowie weitere 18.250 € und Personalmittel für eine 0,5-Stelle.
    Gleichzeitig wird erklärt, dass der Kreis die Bewerbung lediglich finanziell absichert und im Erfolgsfall einen substantiellen Beitrag der beteiligten Städte und des Landes erwartet.

 

  1. Der Kreis schlägt den beteiligten Städten vor, dass eine Finanzierungsaufteilung vereinbart wird.

Denkbar wäre beispielsweise eine prozentuale Aufteilung wie folgt:

 

p.a. erford. Mittel

Kreis
(50 %)

Rendsburg (20 %)

Büdelsdorf (10 %)

Eckernförde (20 %)

Eigenanteil:

max. 78.125 €

39.062,50 €

15.625 €

7.812,50 €

15.625 €

Personal:

40.000 €

20.000 €

8.000 €

4.000 €

8.000 €

Summe Kosten pro Jahr:

rd. 120.000 €

60.000 €

24.000 €

12.000 €

24.000 €

Summe Kosten
4 Jahre:

480.000 €

240.000 €

96.000 €

48.000 €

96.000 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass zunächst der Ausschuss in der Sitzung über die Punkte berät und danach eine Empfehlung für eine Beschlussfassung durch den Hauptausschuss und den Kreistag ausspricht.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung über die Empfehlung der Maßnahmen erfolgt nach Beratung im Ausschuss.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:
Zuschuss: max. 312.500 Euro für 2020-2023

Personalkosten: max. 160.000 Euro für 2020-2023
 

 

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