Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/927
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren - Verteilung der Mittel für den besonderen Schwerpunkt "Integration"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein stellt den Familienzentren neben der Regelprojektförderung seit 2017 zusätzliche Mittel zur Förderung des besonderen Schwerpunktes Integration zur Verfügung. Der Erlass für die Jahre 2018/19 ist beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss hat auf Vorschlag der Verwaltung am 21.02.2018 beschlossen, die Mittel wie auch im Jahr 2017 bedarfsgerecht auf Antrag der Familienzentren zu verteilen.
Während die Mittel im Jahr 2017 nicht ausgeschöpft wurden, ist die zur Verfügung stehende Fördersumme für 2018 in Höhe von 178.503 € mit einer Antragshöhe von 244,022 € deutlich überzeichnet gewesen.
Die Situation wurde mit den Familienzentren am 30.05.2018 auf einem Fachtag erörtert. Einheitlich gab es die Empfehlung, die beantragte Fördersumme prozentual gleichmäßig runter zu setzen. Das vereinbarte Verfahren bleibt so gem. Beschluss bestehen, die unterschiedlichen regionalen Bedarfe finden Anwendung.
Im September wurden die Familienzentren darüber informiert, dass für 2019 gleichbleibend hohe Zuschüsse für den Schwerpunkt der Integration vom Land zu erwarten sind. Die Familienzentren haben in der Masse erneut die für 2018 erhaltene Summe beantragt oder zumindest das bisherige Antragsvolumen wiederholt.
Die Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel von 178.503 € liegt bei einer Antragssumme von 236.329 € niedriger.
Die Mittelverteilung (Fördersumme) wie auch die Antragssumme aus 2019 inkl. geleisteter Rückforderungen aus 2017 ist aus der Anlage ersichtlich.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel entsprechend der Verteilung von 2018 fortzuschreiben und keine neue prozentuale Berechnung vorzunehmen.
Die Projekte sind inhaltlich alle schlüssig und nachvollziehbar. Die Projekte, die keine erhöhte Fördersumme geltend gemacht haben, sollten nicht „bestraft“ werden.
Da ein Projekt die Antragssumme reduziert hat, kann dieser „Überschuss“ verteilt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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2
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221,4 kB
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(wie Dokument)
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191,1 kB
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