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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/903

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage  wird die geplante Neuordnung der Aufgabenzuteilung in die Fachdienste des Fachbereichs 3, Jugend und Familie, vorgestellt.

 

Bei der Neuordnung wurden die Grundsätze für die Weiterentwicklung der Aufbauorganisation in der Kreisverwaltung vom 20.05.14 (VO/2014/274) berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurden folgende spezifische Zielsetzungen:

 

 Vergleichbare Größe der Fachdienste, gleichmäßige Belastung der Fach-              dienstleitungen

 Thematische Nähe der Aufgabenbereiche eines Fachdienstes

 Stärkung der Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Fachdienste als auch an               den Schnittstellen

 Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen

 Berücksichtigung fachlicher Bedarfe der Mitarbeitenden

 

 

Veränderungen in der Aufbauorganisation Fachbereich Jugend und Familie

 

Fachdienst 3.1, Kinder, Jugend und Sport

 

Der Fachdienst  3.1 wird künftig stark durch Verwaltungsaufgaben geprägt sein.

Dem Fachdienst werden zugeordnet

 

 die Wirtschaftliche Jugendhilfe (zuvor FD 3.3)

 die Fachgruppe Unterhaltsvorschuss (zuvor 3.2)

 die Fachgruppe Amtsvormundschaft/Beistandschaft (neu formiert, beide zuvor               FD 3.2).

 Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Sportförderung (zuvor bereits FD 3.1)

 

Die Fachgruppe „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter“ wechselt in den veränderten FD 3.2.

 

Im Ergebnis:

  • Konzentration der Verwaltungstätigkeiten des Fachbereiches 3 in einem     Fachdienst
  • Zusammenfassung der administrativen Finanzverantwortung des Fachbereiches in einem Fachdienst
  • Ausgliederung der pädagogischen Aufgaben (Eingliederungshilfe und Tages-gruppen) in einen anderen Fachdienst

 

 

Fachdienst 3.2, Teilhabe für junge Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen

 

Der Fachdienst 3.2 wird neu formiert. Künftig werden in ihm alle pädagogischen Aufgaben des Fachbereiches 3 außerhalb des Jugend- und Sozialdienstes (JSD) vereint sein. Dem Fachdienst werden zugeordnet:

 

 die Fachgruppe „Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter“ (bislang 3.1)

 die  Fachgruppe „Vollzeitpflege und Sonderdienste“ (bislang 3.3)

 die Tagesgruppen (bislang 3.1).

 

Durch diese Neuordnung wird künftig ein zweiter pädagogischer Dienst neben dem JSD entstehen, in dem sich die aufgeführten Fachgruppen mit ihren Aufgaben eigenständig profilieren und in enger Abstimmung mit den Zielen des Fachbereiches weiterentwickeln können. Insbesondere sollen die Tagesgruppen zukunftsfest neu aufgestellt sowie die Arbeitsabläufe in der Eingliederungshilfe und der Vollzeitpflege  überprüft und weiterentwickelt werden. Die Tagesgruppen werden der Fachdienstleitung direkt zugeordnet, während die Vollzeitpflege und die Eingliederungshilfe jeweils durch eine Fachgruppenleitung geführt werden. Für die Leitung des Fachdienstes 3.2 ist, wie bisher auch, ein Stellenanteil von maximal 0,75 VzÄ vorgesehen.

 

Im Ergebnis:

 Konzentration der pädagogischen Aufgaben (ohne JSD) in einem Fachdienst

 Fokus auf Stärkung und Weiterentwicklung der Aufgaben der hier zusammengefassten Fachgruppen

 Profilierung als eigenständiger Fachdienst und Partner des JSD

 

Fachdienst 3.3, Jugend- und Sozialdienst

 

Der Fachdienst 3.3 wird verkleinert, künftig vereinen sich in ihm die Außenstellen des Jugend- und Sozialdienstes in Rendsburg, Eckernförde und Nortorf. Dadurch wird die Fachdienstleitung entlastet und kann die Kernaufgaben Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung stärker in den Fokus nehmen. Mit den neu gewonnenen Spielräumen wird sie sich künftig nicht nur intensiver mit Fragen der Qualitätsentwicklung befassen können, sondern sich auch stärker der Einbindung des JSD im Sozialraum sowie der Zusammenarbeit mit Regeleinrichtungen wie KiTa und Schule aber auch den Gerichten und der Polizei widmen können. Ziel ist es, die Ressourcen des Sozialraumes perspektivisch bei der Bewilligung individueller Hilfen stärker mit zu nutzen und diese damit nachhaltiger und wirtschaftlicher für den Kreis gestalten zu können.

 

Im Ergebnis:

 Konzentration auf Kernaufgaben des JSD

 Stärkerer Fokus auf Qualitätsentwicklung und Steuerung

 Stärkung der Sozialraumorientierung

 

 

 

Aufwand

 

Die dargestellten Veränderungen erfolgen budgetneutral. Durch die Neuordnung wird lediglich die Zuordnung  der Fachgruppen und  Aufgaben zu den einzelnen Fachdiensten verändert. Eine Ausnahme bildet die neue Fachgruppe „Amtsvormundschaften und Beistandschaften“. Die Mitarbeitenden beider Aufgabenbereiche waren bislang der Fachdienstleitung 3.2 direkt zugeordnet.

Künftig soll hier eine Fachgruppenleitung mit 0,5 VzÄ installiert werden. Der zusätzliche Mittelbedarf von rund 30.000 € kann aus dem laufenden Personalbudget des Fachbereiches 3 gedeckt werden.

 

Zeitplan

 

Die Veränderung der Aufbauorganisation soll zum 01.09.19 in Kraft treten. Die frühzeitige Festlegung der Veränderungen ist notwendig, da die Nachbesetzung der Fachdienstleitungen 3.2 und 3.3 auf Grundlage der neuen Aufgabenverteilung umgehend vorgenommen werden und vor dem 01.09.19 abgeschlossen sein sollen.

 

 

 

 

Thomas Voerste

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 


 

 

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Anlagen

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