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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/938

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 2018 gewährt der Kreis Zuwendungen an Kommunen und Vereine gemäß der Richtlinie für die Sanierung von Sportstätten.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 standen Haushaltsansätze von 200.000 € bzw. 400.000 € zur Verfügung, die jeweils zu 50 % den Kommunen und den Vereinen zur Gewährung von Zuschüssen für die Sportstättensanierung zukommen sollten.

 

Während die den Vereinen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den Antragszeiträumen 2018 und 2019 nicht ausgeschöpft wurden, waren die Haushaltsansätze für die Kommunen in beiden Jahren überzeichnet.

 

Eine entsprechende Auflistung der Mittelabflüsse und Übertragungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.  

 

Gemäß Punkt 2.5 der Richtlinie erfolgt zum 30.04.2019 eine Evaluation der beantragten Fördermittel.

 

Eine Neuregelung für die im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 400.000 € wird angeregt.

Die Fachabteilung schlägt dem Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung für das Jahr 2020 (Antragszeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020) vor, die bislang für Vereine und Kommunen getrennten Fördertöpfe zusammenzulegen und diese nach dem Windhundverfahren zu bewilligen. Eine Übertragung überschüssiger Mittel in das Haushaltsjahr 2021 ist nicht vorgesehen, das befristete Programm endet mit dem Haushaltsjahr 2020.

 

Nur durch diese Regelung kann sichergestellt werden, dass alle zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel als Anreiz für die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung von Sportstätten ausgeschöpft werden.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beschließt für den Förderzeitraum 2020 keine Trennung der Fördermittel für kommunale und vereinseigene Sportstätten vorzunehmen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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