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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/941

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Nach der Satzung des Kreises über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages auf Vorschlag des jeweils bestehenden Kreisseniorenbeirats vom Kreistag gewählt (auch beim Ausscheiden eines Mitglieds während der Wahlzeit).

 

Durch z.B. Neuwahlen in den örtlichen Seniorenräten/-beiräten treten regelmäßig personelle Veränderungen ein, die nach § 4 Abs. 5 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) zur Beendigung von Mitgliedschaften im Kreis-seniorenbeirat führen. Die Bestimmung, dass die Nachwahl während der Wahlzeit durch den Kreistag durchzuführen ist, kann über einen längeren Zeitraum zu nicht besetzten Sitzen im Beirat führen.

 

Zur Beschleunigung des Verfahrens ist vorgesehen, Nachwahlen durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss durchführen zu lassen, wozu die Satzung wie folgt geändert werden müsste:

 

§ 4 erhält die neue Überschrift Mitglieder des Kreisseniorenbeirates, Wahl durch den Kreistag und Nachwahl“

 

§ 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

Scheidet ein Mitglied/stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Kreisseniorenbeirat aus, wählt der Sozial- und Gesundheitsausschuss auf Vorschlag des Kreisseniorenbeirates nach dessen Abstimmung mit den örtlichen Seniorenräten/Seniorenbeiräte im Kreis Rendsburg-Eckernförde für die restliche Dauer der Wahlzeit ein neues Mitglied/stellvertretendes Mitglied.

 

 

Die erstmalige Benennung von Mitgliedern/stellvertretenden Mitgliedern (auch, wenn bei dem erstmaligen Vorschlag durch den Kreisseniorenbeirat gem. § 4 Zf. 4 der Satzung nicht alle Sitze ausgeschöpft und Mitglieder/stellvertretende Mitglieder erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschlagen werden)  würde so – über die Regelung in § 4 Zf. 3 der Satzung - beim Kreistag verbleiben.

In die Zuständigkeit des Sozial- und Gesundheitsausschusses würde die Benennung von „Nachrückern“ fallen, wenn es während der Dauer der Wahlzeit des Kreistages im Kreisseniorenbeirat zu Wechseln kommt.

 

Der Kreisseniorenbeirat wurde über die geplante Änderung des Verfahrens  informiert. Er hat darüber in seiner Sitzung am 24.04.2019 beraten und zugestimmt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem anliegenden Entwurf zur Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) zuzustimmen.

 

2.Der Kreistag stimmt dem anliegenden Entwurf zur Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat zu.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine
 

 

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Anlagen

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