Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/847

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Nach § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes(GKWG) hat der Kreistag nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

 

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Aus-scheiden anzuordnen.

 

  1. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41 GKWG).

 

  1. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).

 

  1. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Die Unterlagen über die Vorprüfung des Wahlergebnisses wurden durch den Kreiswahlleiter zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

 

Einsprüche gegen die Kreiswahl liegen nicht vor.

 

Sämtliche Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages sind zum Kreistag wählbar.

 

Die Feststellung des Wahlergebnisses ist fehlerfrei.

 

Im städtischen Wahlkreis 5 als Teil des Kreiswahlkreises 10 (Rendsburg-Süd) ist es zu keiner Unregelmäßigkeit bei der Durchführung der Wiederholungswahl am 04.11.2018 gekommen.

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die am 04.11.2018 durchgeführte Wiederholungswahl im städtischen Rendsburger Wahlkreis 5 im Kreiswahlkreis 10 – Rendsburg-Süd – zur Kreiswahl vom 06.05.2018 für gültig zu erklären.
 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die am 04.11.2018 durchgeführte Wiederholungswahl im städtischen Rendsburger Wahlkreis 5 im Kreiswahlkreis 10 – Rendsburg-Süd – zur Kreiswahl vom 06.05.2018 für gültig zu erklären.
 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...