Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/830-001
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Entschädigungssatzung - Festlegung einer Entschädigungsregelung für den/die 3. Stellvertreter/in des/der Kreispräsidenten/Kreispräsidentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Mandy Campos Sorroche
- Ansprechpartner/in:
- Weide, Gitta
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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07.03.2019
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Erledigt
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Ältestenrat
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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25.03.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
In der Sitzung des Ältestenrates vom 21.02.2019 wurde vereinbart, dass vorrangig und schnellstmöglich die Entschädigung für den/die 3. Stellvertreter/in des Kreispräsidenten / der Kreispräsidentin geregelt werden soll.
Die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 2 Entschädigungssatzung lautet wie folgt:
„Die Stellvertreter der Kreispräsidentin bzw. des Kreispräsidenten erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale. Sie beträgt für die erste Stellvertreterin bzw. den ersten Stellvertreter 10 v. H. und für die zweite Stellvertreterin bzw. den zweiten Stellvertreter 5 v. H des Betrages nach § 5 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern.“
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 die Thematik beraten. Der Hauptausschuss hat beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, dem oder der 3. Stellvertreter/in der Kreispräsidentin / des Kreispräsidenten analog zur Entschädigungsregelung der/des 2. Stellvertreterin / Stellvertreters eine Entschädigung in Höhe von 5 v.H. des Betrages nach § 5 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern zu gewähren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,6 kB
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