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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/830-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Ältestenrates vom 21.02.2019 wurde vereinbart, dass vorrangig und schnellstmöglich die Entschädigung für den/die 3. Stellvertreter/in des Kreispräsidenten / der Kreispräsidentin geregelt werden soll.

 

Die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 2 Entschädigungssatzung lautet wie folgt:

 

„Die Stellvertreter der Kreispräsidentin bzw. des Kreispräsidenten erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale. Sie beträgt für die erste Stellvertreterin bzw. den ersten Stellvertreter 10 v. H. und für die zweite Stellvertreterin bzw. den zweiten Stellvertreter 5 v. H des Betrages nach § 5 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern.“

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 die Thematik beraten. Der Hauptausschuss hat beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, dem oder der 3. Stellvertreter/in der Kreispräsidentin / des Kreispräsidenten analog zur Entschädigungsregelung der/des 2. Stellvertreterin / Stellvertreters eine Entschädigung in Höhe von 5 v.H. des Betrages nach § 5 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern zu gewähren.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die vorliegende 2. Änderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Entschädigung seiner Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und Kreistagsabgeordneten sowie der weiteren für ihn ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung).
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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