Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/801
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Unterausschuss Rechnungsprüfung
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Beratung
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11.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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07.03.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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25.03.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Kalenderjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung ob,
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
nach Durchsicht des geänderten Jahresabschlusses 2017 zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Ursache für die wesentliche Beanstandung im vorläufigen Schlussbericht vom 22.11.2018 wurde korrekt beseitigt.
Die weiteren maßgeblichen Einwendungen bei den Verbindlichkeiten und Forderungen wurden zutreffend aus Gründen der Verwaltungsökonomie noch nicht beseitigt. Sie heben sich gegenseitig weitestgehend ergebnisneutral auf.
Im Übrigen wird auf die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes verwiesen.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2017 nunmehr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 – Aufwendungen Ergebnishaushalt | ||
Bezeichnung | Ergebnishaushalt – in Euro | |
Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen | 3.102.711,85 | |
durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen | 16.073.199,74 | |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 319.195,40 | |
Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 2.712.285,04 | |
Zusammen | 22.207.392,03 | |
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 – Auszahlungen | ||
Bezeichnung | Lfd. Verwaltungstätigkeit | Investitionen |
Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen | 5.030.687,95 | 39.689,81 |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 224.734,29 | 37.496,97 |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | 0,00 |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 3.881.671,41 | 0,00 |
Zusammen | 9.137.093,65 | 77.186,78 |
Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:
Budget | Bezeichnung | Ansatz | Ergebnis
Euro | Über- schreitung *) Euro |
12101 | IT Services | 111.900,00 | 175.410,75 | 63.510,75 |
10301 | Dezentrale Betreuung Asyl | 351.056,74 | 406.408,73 | 55.351,99 |
23101 | Zuwanderung | 2.768.800,00 | 3.423.108,14 | 654.308,14 |
25103 | Brandschutz | 212.500,00 | 333.627,00 | 89.295,66 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 29.227.700,00 | 30.872.286,25 | 244.970,45 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 6.533.600,00 | 6.977.027,20 | 443.427,20 |
41301 | Eingliederungshilfen SGB XII | 2.386.500,00 | 2.464.420,90 | 77.920,90 |
41301 | Eingliederungshilfe SGB XII | 430.200,00 | 1.365.697,99 | 411.698,40 |
51502 | Liegenschaften | 2.948.800,00 | 3.388.694,16 | 360.906,36 |
51502 | Liegenschaften | 0 | 62.473,26 | 62.473,26 |
53701 | Schülerbeförderung | 2.518.300,00 | 2.758.867,67 | 192.384,77 |
53702 | Bauplanung | 10.600,00 | 66.637,16 | 56.037,16 |
Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt | 2.712.285,04 | |||
10301 | Dezentrale Betreuung Asylbewerber | 351.056,74 | 410.008,73 | 58.951,99 |
12101 | IT-Service | 111.900,00 | 207.284,29 | 95.384,29 |
22501 | Umweltschutzmaßnahmen | 146.500,00 | 1.041.151,31 | 763.399,98 |
25103 | Brandschutz | 212.500,00 | 297.662,24 | 52.790,16 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 29.227.700,00 | 30.908.593,97 | 386.940,77 |
31603 | Jugendarbeit und KiTas | 6.533.600,00 | 7.047.533,23 | 513.933,23 |
32601 | Amtsvormundschaften | 14.500,00 | 5.847.224,85 | 313.496,81 |
54201 | BBZ RD-ECK | 80.400,00 | 133.138,17 | 52.738,17 |
54201 | BBZ RD-ECK | 1.883.600,00 | 2.046.155,00 | 98.733,53 |
54205 | Schule am Noor | 406.200,00 | 578.906,72 | 172.706,72 |
54206 | Schule Hochfeld | 570.300,00 | 718.229,20 | 147.929,20 |
54207 | Schule an den Eichen | 421.100,00 | 565.111,53 | 144.011,53 |
54208 | Allgemeine Schulangelegenheiten | 412.100,00 | 546.597,64 | 134.497,64 |
54208 | Allgemeine Schulangelegenheiten | 4.488.800,00 | 5.261.801,46 | 768.993,48 |
53701 | Schülerbeförderung | 2.518.300,00 | 2.736.158,44 | 177.163,91 |
Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt | 3.881.671,41 |
*)Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind.
c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € ist zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 € zu verwenden. Der Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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105,5 kB
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