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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/856

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (UBA) am 27.02.2019 wurde die Verwaltung beauftragt eine Größenordnung zu benennen, die das Verhältnis der Planungskosten zu den derzeit durch das Land im Rahmen des GVFG-SH und durch Kreismittel förderfähigen Baukosten beim Neubau von Radwegen darstellt.

 

Für die 13 seitens des Umwelt- und Bauausschuss grundsätzlich für eine Förderung durch Kreismittel geeigneten Maßnahmen liegen die grob geschätzten Gesamtkosten auf Basis von Erfahrungswerten bei rund 7,6 Millionen Euro. Der Anteil der Planungskosten hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nur sehr schwer abschätzen. Nach Rücksprache mit dem LBV und aufgrund der eigenen Erfahrung können die Bauneben- und Planungskosten durchschnittlich mit rund 17,5% angesetzt werden. Da hierbei allerdings auch Planungsleistungen enthalten sind, die ggf. in Eigenleistung erbracht werden (beispielsweise die Leistungsphase der Bauüberwachung), sollen an dieser Stelle als Erfahrungswert exemplarisch etwa 12% angesetzt werden. Die Planungskosten beliefen sich bei dem vorgenannten Gesamtvolumen demnach auf rund 912.000 Mio. Euro.

 

An dieser Stelle verweist die Verwaltung auf die bereits im UBA am 27.02.2018 besprochene Beschlusslage aus dem UBA vom 10.04.2018.

Demnach „verbleibt die Planung, Beantragung von Fördermitteln, Durchführung und Vermessung auf Ebene der Ämter (im Auftrage der jeweiligen Gemeinde). Die Gemeinden erwerben eigenständig den Grund und Boden und tragen dafür die Kosten. Eine Förderung des Kreises erfolgt nur für Maßnahmen im förderfähigen Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG-SH) außerhalb von Ortslagen.

Planungskosten sind gemäß GVFG-SH nicht förderfähig.

 

Letztlich liegt der Verwaltung bisher kein Hinweis seitens der Gemeinden und Ämter vor, dass aufgrund der Planungskosten der Bau der gewünschten Radwege nicht vorgenommen werden kann.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell stehen für die Förderung des Neubaus der am 17.07.2018 und ergänzend am 27.02.2019 beschlossenen Radwege insgesamt 3.000.000,00 € zur Verfügung.

 

Für die Förderung der Planungskosten sind im Haushalt keine Mittel vorgesehen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt wie bisher vorzugehen und an den Förderbedingungen des GVFG-SH zu orientieren. Eine Förderung der Planungskosten erfolgt somit nicht seitens des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
 

 

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