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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/202-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis fördert seit 1986 Biotoplenkungsmaßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten werden. Grundlage der Förderung ist die seit dem 18.03.2004 geltende „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“, die im Jahr 2017 entsprechend den Vorgaben des Umwelt- und Bauausschuss angepasst wurde.

Förderfähig sind demnach Maßnahmen zur Biotopbildung und zum Biotoperhalt. Maßnahmen zum gezielten Artenschutz besonders oder streng geschützter Arten zählen nicht zu den förderungsfähigen Maßnahmen.

 

In den vergangenen zwei Jahren sind die Anträge der Naturschutzorganisationen zur Biotopflege rückläufig. In vielen Organisationen werden die mitwirkenden Akteure tendenziell weniger und die mit der Biotoppflege häufig zusammenhängende körperliche Arbeit kann z.T. nicht mehr geleistet werden.

 

Gleichzeitig steigt die Nachfrage zur Förderung von gezielten, vor Ort wirksamen Artenschutzmaßnahmen, da der Artenschutz generell durch die aktuelle Diskussion (Insektensterben) stärker in den Fokus gerückt ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ um die Möglichkeit zur Förderung von Artenschutzmaßnahmen zu erweitern. Damit die Anträge nicht zu kleinteilig werden, wird eine Untergrenze von 200,-€ vorgeschlagen. Eine Bündelung von Anträgen soll möglich sein.

 

Gemäß bestehender Richtlinie sind die Förderanträge bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zu stellen. Obwohl die Förderrichtlinie bisher keine Fördermöglichkeit vorsieht, liegt für das Jahr 2019 bereits ein Antrag zum Schutz von Amphibien vom Unabhängigen Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein (UKLSH) zur Förderung der Betreuung des provisorischen Amphibienzauns an der L255 Höhe Wulfsteich vor.

Der Bauzustand der dort befindliche fest installierte Amphibienleitanlage hat sich mit den Jahren so verschlechtert, dass eine Schutzwirkung nicht mehr im ausreichenden Maß gegeben ist.

 

Für die Erneuerung der Amphibienleitanlage liegt eine Förderzusage vom 20.12.2018 aus Ersatzmitteln des Kreises vor. Grundlage dafür ist ein Gutachten zur Erfassung der wandernden Amphibien aus dem Jahr 2018, bei dem insgesamt 1962 Amphibien im Bereich der Leiteinrichtung gezählt wurden.

Um den Schutz der wandernden Amphibien bis zur baulichen Umsetzung der neuen Leitanlage zu gewährleisten, wurde bereits im Jahr 2018 das Material für einen provisorischen Leitzaun und die gutachterliche Erfassung der Amphibien vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gefördert. Für die Betreuung der provisorischen Leiteinrichtung im Frühjahr 2019 liegt der Kreisverwaltung nun ein Antrag des UKLSH vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Antrag vom UKLSH zur Betreuung des provisorischen Amphibienzauns an der L255 nach der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ zu fördern. Die Förderung erfolgt im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel, da die zur Verfügung gestellte Summe mit den zu bewilligenden Anträgen nicht ausgeschöpft ist. Zusätzliche Mittel sind daher nicht erforderlich.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt in die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ die Förderung von Artenschutzmaßnahmen aufzunehmen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Maßnahmen zum Amphibienschutz an der L255 Höhe Wulfsteich (Betreuung provisorischer Amphibienzaun) aus Mitteln der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ im Jahr 2019 zu fördern. 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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