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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/861

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Ende 2018 ist das Personenstandsgesetz geändert worden. Bis dahin konnten Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, lediglich den Eintrag des Geschlechts im Personenstand frei lassen. Sie gehörten damit keinem Geschlecht an. Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit neben dem weiblichen oder männlichen Geschlecht als dritte Option „divers“ eintragen zu lassen. Die Einführung des dritten Geschlechts beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung als einen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – das Grundgesetz – angesehen (Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht).

Der gesamtgesellschaftliche Dialog, wie zukünftig Diskriminierungen von Personen vermieden werden können, die weder männlich noch weiblich sind, ist nicht nur auf der Ebene des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein, sondern auch in der Kommunalpolitik zu führen. Was muss getan werden, um die Gleichstellung des dritten Geschlechts anzuerkennen und Diskriminierungen zu vermeiden? Welche Maßnahmen sind zu treffen und welche Ressourcen möchte die Kommunalpolitik hierfür bereitstellen? Jenseits von Fragen, wie behördliche Formulare geändert werden und Stellen in der Verwaltung offen für alle Geschlechter ausgeschrieben werden, gilt es weitere Handlungsfelder zu identifizieren. Nach wie vor existieren vielen Regelungen, die das dritte Geschlecht nicht berücksichtigen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist im 2016 Jahr dem Bündnis für Akzeptanz und Respekt (ehemals: gegen Homophobie) Schleswig-Holstein beigetreten und hat sich hiermit verpflichtet, keinen Mensch aufgrund der sexuellen Identität zu benachteiligen. Die mehr als 30 Bündnispartner verpflichten sich mit dem Beitritt, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen einzusetzen

Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat die Geschäftsführung des Bündnisses übernommen und leitet den hierfür eingerichteten Arbeitskreis. Dies tut sie basierend auf dem gesetzlichen Auftrag (GstG SH), Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes (hier: Frau und Mann) abzubauen.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz des sog. Dritten Geschlechtes müssen jedoch darüber hinaus  von politischer Seite diskutiert und für die Zukunft ausgehandelt werden.

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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