Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/401-001-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.02.2019 erläuterte die Verwaltung, dass der in der bisherigen Vorlage gewählte und bisher genutzte Zuweisungsschlüssel –Anlage 2- nicht mehr geeignet erscheint, um die Gelder zu verteilen. Der bisherige Schlüssel bezieht sich auf die Zuweisungszahlen zu den einzelnen Gemeinden und Ämtern. Hierbei wird jedoch nicht berücksichtigt, wo Integrationsleistungen tatsächlich erbracht werden. Deshalb sollte ein mit dem Gemeindetag und den Städten abgestimmter neuer Verteilungsschlüssel entwickelt werden. Dieser Schlüssel wird erhebliche Auswirkungen haben.

 

Landesweit standen Restmittel in Höhe von rd. 7,49 Mio. Euro zur Verteilung zur Verfügung. Die Verteilung durch das Land erfolgte entsprechend der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der sich 2018 die Verteilung der aufzunehmenden Personen gerichtet hat.

 

Aufgrund einer Korrekturmeldung entfallen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde anders als bisher angenommen nicht mehr 723.591,00 Euro sondern nunmehr 683.841,00 Euro. Seitens des Landes wurden keine Vorgaben zum weiteren Verteilungsschlüssel gemacht.

 

Verteilungsgrundsatz:

Aufnahme- und Integrationsmittel sollen dorthin fließen, wo die Aufnahme und Integration stattfindet.

 

Die Aufnahme findet am Ort der Erstzuweisung statt. Insofern sollten die Mittel nach der erfolgten Aufnahme verteilt werden.

 

Die Integration findet jedoch dort statt, wo die Neuzugewanderten tatsächlich wohnen. Daher wären die Mittel nach dem tatsächlichen Wohnort der Neuzugewanderten zu verteilen.

 

Es bieten sich grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Aufteilung der Mittel auf die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an.

 

Model 1:

Eine Weiterleitung der Gelder entsprechend der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der sich 2018 die Verteilung der aufzunehmenden Personen gerichtet hat (Einwohnerquote). Anlage 1

 

Dieses Model erscheint nicht als geeignet. Die tatsächliche Zahl der aufgenommenen Personen weicht aufgrund vorhandener Aufnahmekapazitäten in den Gemeinden vom Aufnahmesoll ab. Eine pauschale Verteilung nach Quote, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, wäre daher nicht gerecht.

 

Model 2:

Eine Weiterleitung der Restmittel nach den Mittelwerten, die sich aus der Berechnung nach der Anzahl der tatsächlich zugewiesenen Flüchtlinge der Jahre 2015-2018 und der Berechnung nach der Einwohnerquote ergibt. Anlage 2

 

Dieses Model erscheint ebenfalls nicht als geeignet. Zwar werden bei diesem Model die tatsächlich aufgenommenen Neuzugewanderten berücksichtigt,  die stattgefundenen Umzüge der Neuzugewanderten in andere Gemeinden bleiben aber unberücksichtigt. Eine Verteilung nach diesem Model wäre daher auch nicht gerecht.

 

Model 3:

Eine Weiterleitung der Restmittel nach den Mittelwerten, die sich nach der Anzahl der tatsächlich zugewiesenen Flüchtlinge der Jahre 2015-2018 und der Anzahl der aus den jeweiligen Einwohnermeldeamt gemeldeten Neuzugewanderten (aus den sieben Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Jemen, Eritrea und Armenien) zum Stichtag 31.12.2018 ergeben. Anlage 3

 

Eine Verteilung der Mittel würde somit nach der tatsächlichen Aufnahme und nach dem tatsächlichen Wohnort der Neuzugewanderten erfolgen. Daher wird Model 3 dem Verteilungsgrundsatz am besten gerecht und soll für die Verteilung der Restmittel herangezogen werden.

 

Mit dem Gemeindetag und den Städten befindet sich die Verwaltung derzeit noch in Abstimmung, über das Ergebnis wird in der Sitzung am 07.03.19 mündlich berichtet.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Restmittel der Integrations- und Aufnahmepauschale 2018 in Höhe von 683.841 Euro an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden nach den Mittelwerten auszuzahlen, die sich aus der Berechnung nach Model 3 nach der Anzahl der tatsächlich zugewiesenen Flüchtlinge der Jahre 2015-2018 und der Berechnung nach den gemeldeten Neuzugewanderten aus den sieben Herkunftsländern ergeben.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...