Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/740-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:  Keine

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüber­schuss 2017 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 03. September 2018 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 28. August 2018 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haf­tungs­anteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbands­satzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

 

Der Hauptausschuss beschloss am 06.12.2018 einstimmig, die Fachausschüsse aufzufordern, bis zum 31. März 2019 Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 zu entwickeln und nach entsprechender Beschlussfassung vorzulegen. Der Hauptausschuss wird am 25.04.2019 über die Verwendung entscheiden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der Sitzung über die Verwendung gemäß der beigefügten Maßnahmenliste zu beraten und die Prioritäten festzulegen.


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung über die Empfehlung der Maßnahmen erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:  keine


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...