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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/863

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt:

 

Durch das Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BThG) zum 01.01.2020 und den damit einhergehenden komplexen Neuregelungen, arbeitet der Kreis RD-ECK an der Umsetzung dieses Gesetzes in Projektform.

Der derzeit aktuelle Projektstrukturplan (PSP) umfasst 4 Teilprojekte (TP) mit untergeordneten Teilaufgaben (TA) und Arbeitspaketen (AP).

Neben dem TP 1 Projektmanagement, welches während der gesamten Projektlaufzeit durchgehend bearbeitet wird, wird zunächst das TP 2 Entwicklung des Prozesses inhaltlich fokussiert, sodass bereits 3 TA inklusive der AP in Bearbeitung sind:

TP 2 Entwicklung des Prozesses

TA 2.1 Erstberatung

AP 2.1.1. Auftragsklarheit

Ziel: Jede/r Mitarbeiter/in (MA) weiß, was deren/dessen Aufgabe im Bezug auf die Beratung ist.

 

Hintergrund:  Innerhalb des Fachbereichs herrscht Klarheit über die Zuständigkeiten und der/die Klient/in kann z. B. direkt zur entsprechenden Stelle (Sachbearbeitung, Hilfeplanung) weitergeleitet werden.

 

AP 2.1.2 Organisatorisches/Zuständigkeit

 

Ziel:  Die organisatorischen Voraussetzungen und personellen Zuständigkeiten sind ermittelt und umgesetzt.

AP 2.1.3 Erstberatungsprozess

 

Ziel:  Der/die MA kennt den Ablauf der Erstberatung nach § 106 SGB IX sowie die dabei zu beachtenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen.

 

Hintergrund: Um ein einheitliches Arbeiten im Fachbereich 4 zu gewährleisten, ist der Erstberatungsprozess schriftlich z. B. in einem Qualitätshandbuch festgehalten.

AP 2.1.4 Implementierung ins Fachverfahren

 

Ziel:  Der Erstberatungsbogen steht im Fachverfahren zur Verfügung und wird angewendet.

 

Hintergrund: Im Sinne der papierlosen Verwaltung und der Reduzierung manueller (Übertragungs-) Arbeiten kann der Berater den Erstberatungsbogen direkt in der Fachanwendung ausfüllen und für die weitere Sachbearbeitung oder Hilfeplanung zur Verfügung stellen.

 

TA 2.2 Bedarfsermittlung

AP 2.2.1 Bedarfserhebungsbogen

 

Ziel:  Die Bedarfsermittlung erfolgt durch einen einheitlichen, auf Landesebene abgestimmten Erhebungsbogen, der im Fachverfahren als Eingabemaske zur Verfügung steht. Die MA der Fachgruppe Hilfeplanung führen die Bedarfser-mittlung entsprechend dem auf Landesebene entwickelten Erhebungsbogen durch.

 

Hintergrund: Ähnlich wie beim Erstberatungsprozess und Erstberatungsbogen wird der Prozess der Bedarfserhebung in z. B. dem Qualitätshandbuch festgehalten und der Bedarfserhebungsbogen steht zur direkten Bearbeitung im Fachverfahren elektronisch zur Verfügung.

AP 2.2.2 Befunderhebung, Begutachtung

 

Ziel:  Die Mitarbeiter können die Bedeutung der ärztlichen Diagnosen für den Hilfe-prozess einschätzen und zu den Teilhabeeinschränkungen in Beziehung setzen.

 

Hintergrund:  Trotz ggf. ausführlicher ärztlicher Diagnose/ Gutachten muss aufgrund der strengen Orientierung am ICF (Internationale Klassifikation  der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), die das BThG vorschreibt, der Bezug zu der beantragten Leistung  zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Vordergrund stehen.

 

TA 2.3 Gesamtplanverfahren

 

TA 2.4 Sozialraumplanung

AP 2.4.1 Leistungsbereiche (EGH, KdU, HLU)

 

Ziel:  Der Umfang der Überschneidungsfälle EGH/HLU ist identifiziert und die Erkenntnisse aus dem Datenabgleich mit den Ämtern besprochen.

 

Hintergrund: Im Sinne der „Leistung aus einer Hand“ wird der Umfang der Überschneidungsfälle EGH, KdU und HLU geprüft und entschieden, ob eine Konzentration der Verwaltung der HLU für Menschen, die zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen, in der Kreisverwaltung in Frage kommt.

AP 2.4.2 Konzeption sozialräumliches Arbeiten

 

Ziel:  In einem schriftlichen Konzept wird beschrieben und begründet, wie Erstberatung und Leistungen der EGH sowie HLU/Wohnen sozialräumlich angeboten werden.

AP 2.4.3 Organisatorisches/ Zuständigkeit

 

TA 2.5 Interessen/ Strategie des Kreises

 

Die Teilaufgaben Erstberatung und Bedarfsermittlung sind zu einem großen Teil schon bearbeitet. In beiden Themenbereichen befinden sich die Instrumente (Erstberatungsbogen und Bedarfserhebungsbogen in der Erprobung bis zum Ende März 2019).

 

Die Teilaufgabe Sozialraumplanung ist mit der Ämterabfrage und der Thematisierung der Grundfragen beim Gemeindetag und in der Dienstversammlung der Ämter und Amtsvorsteher ebenfalls weit fortgeschritten. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Meinungsbild im Sozial- und Gesundheitsausschuss hilfreich zu den beiden entscheidenden Fragenkreisen:

1. Soll der Kreis für Menschen, die zugleich Eingliederungshilfe erhalten, auch die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Und 4. Kapitel SGB XII erbringen,
oder
Soll der Kreis weiterhin die Eingliederungshilfe, aber die Ämter die Leistungen zum Lebensunterhalt erbringen?

2. Soll zukünftig die Kreisverwaltung die Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Lebensunterhaltssicherung an drei oder vier Standorten im Kreisgebiet durch Außenstellen anbieten? Und wenn ja, wo?

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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