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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/835

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode (2017 bis 2022) des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben die regierungstragenden Parteien vereinbart, „die Schritte zur Nutzung der rechtlichen Spielräume zur Erleichterung der Einbürgerung“ fortzusetzen und „die Ermessenseinbürgerung weiter zu stärken“. Dazu sollen insbesondere bestimmte Zielgruppen in den Blick genommen werden: Kinder und Jugendliche, die hier zur Schule gegangen oder aufgewachsen sind und Personen mit besonders schneller oder guter Integration. Durch die Rechtsprechung aufgezeigte Ermessenspielräume sollen genutzt werden. Die Einbürgerungskampagne des Landes soll gestärkt werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) hat gemeinsam mit dem Städtetag und dem Landkreistag erstmals am 12.09.2018 ausgewählte Staatsangehörigkeitsbehörden / Ausländerbehörden in einem Praktikerworkshop“ über die ersten Vorstellungen zu einer Einbürgerungskampagne informiert und erforderliche Bedarfe ermittelt. Am 23.10.2018 wurde das Thema in einer Landrätekonferenz näher erläutert.

 

Ziel der Einbürgerungskampagne ist es, die Anzahl an Einbürgerungen im Land Schleswig-Holstein zu erhöhen und das sogenannte Einbürgerungspotential besser

auszuschöpfen. Das Einbürgerungspotential beschreibt die Anzahl an ausländischen Personen, die die wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung von acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen.

 

Für eine tatsächliche Einbürgerung sind daneben die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen; dies sind regelmäßig u.a. Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen und erbrachte Integrationsleistungen in Form von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest).

Diese Voraussetzungen sind  jedoch erst im Rahmen der operativen Einbürgerungsvorgänge zu überprüfen.

 

Die Einbürgerungskampagne ist vor dem Hintergrund der leicht rückläufigen Zahl der Einbürgerungen im Land Schleswig Holstein zu sehen:

 

Jahr

Einbürgerungen

2017

2714

2016

2864

2015

2934

 

Der Zahl der Einbürgerungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist schwankend:

 

Jahr

Einbürgerungen

2018

122

2017

173

2016

126

2015

140

 

Auch beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ist ein zurzeit noch nicht näher zu bezifferndes Einbürgerungspotenzial, das bislang nicht durch gezielte Maßnahmen aktiv angesprochen und aktiviert wird.

Nach der vorliegenden Richtlinie soll sich die Einbürgerungskampagne über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken (vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021). Im Rahmen der Kampagne werden je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt 1,5 Stellen bis zur Entgeltgruppe 10 in Anlehnung an den TVÖD sowie 0,5 Stellen bis zur Entgeltgruppe 6 in Anlehnung an den TVÖD durch das Land finanziell gefördert.

Gemäß Ziffer 1 des Förderrichtlinienentwurfs ist Ziel der Förderung die aktive Ansprache und Information von Ausländerinnen und Ausländern über ihre Einbürgerungsmöglichkeiten und damit verbundene Teilhabechancen sowie die Erhöhung der Zahl der jährlichen Einbürgerungen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen sollen im Rahmen der Einbürgerungskampagne diverse

Maßnahmen ergriffen werden. Hier sind insbesondere zu erwähnen:

-          Erarbeitung eines regionalen Arbeitskonzepts, einschließlich einer standardisierten Bestandsaufnahme zur Ermittlung des aktuell vorhandenen und des prognostizierten Einbürgerungspotenzials sowie der Ermittlung von Zielgruppen und der geeigneten Vorgehensweise bei der Ansprache dieser Zielgruppen.

-          Umsetzung des regionalen Arbeitskonzepts, u. a. durch

  • direkte (z. B. durch Anschreiben, Informationsveranstaltungen an Schulen, Aktivierung von Multiplikatoren) oder
  • indirekte (z. B. Werbekampagnen, Plakate, Flyer) Ansprache von Ausländerinnen und Ausländern
  • Unterstützung der Einbürgerungsbehörde bei der Durchführung der operativen Einbürgerungsvorgänge.
  • Ermittlung von Anpassungsbedarfen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sowie Ausschöpfen von positiven Ermessensfaktoren in Abstimmung mit dem MILI und den anderen Einbürgerungsbehörden im Land.

 

Das regionale Arbeitskonzept ist innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn

in enger Abstimmung mit dem MILI zu erarbeiten. Hierfür ist qualifiziertes Personal für den Gesamtprozess aus Kampagnenbegleitung und Einbürgerungsprozess zu gewinnen. Die Einbindung in bestehende operative Strukturen ist seitens des Landes ausdrücklich erwünscht. Das Förderangebot des Landes ist ausdrücklich nicht mit der Erwartung verknüpft, dass die Kreise, die eine Förderung in Anspruch nehmen, ihr Engagement nach Auslaufen der Förderung in gleichem Maße fortsetzen.

 

Die Aufgaben der Einbürgerungsbehörde sind aufgrund der besonderen Nähe zum

Ausländerrecht beim Kreis Rendsburg-Eckernförde im Bereich der Zuwanderungsbehörde angesiedelt. Das aus der Einbürgerungskampagne geförderte Personal wird daher im Bereich der Zuwanderungsbehörde eingeplant.

 

Das politische Ziel, die Anzahl der Einbürgerungen zu steigern, ist grundsätzlich positiv zu werten. Die Einbürgerung stellt aus integrationspolitischer Sicht die Endstufe erfolgreicher Integration dar. Eine Stärkung dieses Sektors kann demnach ein wichtiger Bestandteil einer positiv besetzten Asyl- und Integrationspolitik sein.

Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist es ein gutes Zeichen, wenn mehr Menschen sich durch die Einbürgerung neu für unser Land entscheiden. Das ist ein schönes Zeichen dafür, dass sie sich hier wohlfühlen und dass sie hier eine Zukunft sehen für sich und Ihre Familien.

Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehen durch die Einbürgerungskampagne keine zusätzlichen Personalkosten. Die Einbürgerungskampagne sollte demnach auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde umgesetzt und gemeinsam mit dem Land und den anderen Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt werden.

 

Für eine erfolgreiche Einbürgerungskampagne ist von der konzeptionellen Entwicklung und der Umsetzung der Konzeption bis hin zur verwaltungsmäßigen Umsetzung mit einem erhöhten Antrags- und Beratungsaufkommens mit einem entsprechenden personellen Mehraufwand zu rechnen. Hierfür sind die vom Land finanzierten Stellen in Anspruch zu nehmen. Diese werden im Falle einer finanziellen Förderung durch das Land im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse für die Stellenpläne 2020 und 2021, sowie im entsprechenden Personalbudget, berücksichtigt.

 

Damit das Projekt möglichst zeitnah begonnen werden kann, sollen die Stellen, im Falle einer Förderzusage durch das Land, dieses Jahr im Vorgriff auf die Ausweisung im Stellenplan ausgeschrieben und besetzt werden. Die entstehenden Personalaufwendungen 2019 werden im Rahmen des Personalbudgets 2019 abgedeckt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde beim Land Schleswig-Holstein Zuwendungen als freiwillige Leistung zur Vorbereitung und Durchführung einer Einbürgerungskampagne beantragt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die 1,5 Stellen EG 10 fallen rd. 94.500 Euro und für die 0,5 Stelle EG 6 fallen rd. 25.200 Euro, folglich insgesamt rd. 119.700 Euro Personalkosten (inkl. Personalnebenkosten) an.

 

Das Land fördert in der Kampagne insgesamt Personalkosten in Höhe von max. 124.900 Euro + max. 20% (24.980 Euro) für Verwaltungs- und Sachausgaben.

 

Folglich beträgt die Höhe der max. Gesamtzuwendung 149.880 Euro pro Jahr und deckt damit den entstandenen Aufwand.

 

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Anlagen

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