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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/831

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

pro familia hat den als Anlage beigefügten Antrag vom 2.11.2018 gestellt. Der Antrag ist zunächst im Jugendhilfeausschuss eingereicht worden und auf der Haushaltssitzung am 14.11.2018 an den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen worden. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 21.11.2018 konnten Rückfragen der Ausschussmitglieder zu der bisherigen Finanzierung nicht beantwortet werden, so dass die Befassung des Antrages auf die Januarsitzung vertagt wurde. In seiner Sitzung am 24.1.2019 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossen, dem Hauptausschuss vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch eine überplanmäßige Ausgabe die Arbeit von pro familia mit einem Zuschuss zu fördern.

 

Überplanmäßige Aufwendungen setzen voraus, dass ein Mehraufwand gegeben ist, der unabweisbar ist. Unabweisbar ist ein Mehraufwand, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Bindung gegeben ist oder ein Aufschub der Ausgabe unwirtschaftlich wäre. Diese Voraussetzungen erfüllt der Förderantrag der pro familia nicht.

 

Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob durch die Bildung eines Ausschussbudgets eine Möglichkeit geschaffen werden kann, um in vergleichbaren Fällen flexibel entscheiden zu können.

 

Weiter könnte überlegt werden, ob ggf. ein Teil der Überschüsse der Fördesparkasse für die Realisierung des Antrages verwendet werden könnte.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, der Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses, die sozialpädagogische Arbeit im Kreis durch pro familia vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2019 mit einem Betrag in Höhe von 17.300,-- Euro zu fördern, nicht zu folgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 17.300,-- Euro

 

 

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Anlagen

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