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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/824

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

In 2018 wurde beschlossen, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Rendsburg-Eckernförde (RVK) voranzutreiben. Grundlage ist das RVK, welches in Abstimmung mit den Ämtern und Gemeinden in 2010 erarbeitet wurde.

Da der Bedarf sich im Kreisgebiet nicht grundlegend verändert hat, wurde in 2018 nicht noch einmal in die umfangreiche Konzeptarbeit eingestiegen. Es war vielmehr das Ziel, die gute Finanzsituation zu nutzen und erstmalig seit Konzepterstellung in 2010 Finanzmittel für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen. An den Prioritäten der einzelnen Radwege selbst, hat sich seit Erstellung des Konzepts im Grundsatz nichts verändert.

 

Voraussetzung für die Kreisförderung in 2019 ist, dass die Radwege in der Priorität 1 oder 2 eingestuft sind bzw. vom Beschluss des UBA vom 17.07.2018 zur Vorlage VO/2018/569-001 erfasst sind. Außerdem muss die Bewilligung eines Zuschusses von mindestens 60% der Baukosten aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz SH (GVFG-SH) erfolgt sein. In diesem Fall trägt der Kreis 80% der verbleibenden Baukosten. Im Übrigen können Gemeinden auch unabhängig von einer Kreisförderung Landesmittel beantragen oder den Radweg sogar aus eigenen Mitteln bauen.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 sind im Haushalt 3 Mio. € für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts des Kreises Rendsburg-Eckernförde veranschlagt.

 

Die Planung, Antragstellung und Bauausführung erfolgt in der Hoheit der jeweiligen Gemeinden. Nach Fertigstellung der Radwege, werden diese in die Baulast des Kreises Rendsburg-Eckernförde übernommen.

 

Der SSW hat zur Ausschusssitzung des UBA am 11.10.2018 einen Fraktionsantrag für den Radwegebau an der K24 im Bereich Felm – Felmerholz gestellt. Die Kreisverwaltung hatte zugesagt zu prüfen, weshalb der Bau eines Radwegs an der K24 im Bereich Felm – Felmerholz nicht in der Vorlage VO/2018/569-001 und damit auch vom Beschluss des UBA berücksichtig wurde. Die Prüfung hat ergeben, dass der Radweg an der K24 tatsächlich im Radverkehrskonzept aus 2010 in der Priorität 1 geführt wurde, doch aufgrund eines Verwaltungsversehens irrtümlich nicht in der Vorlage VO/2018/569-001 als förderfähig durch Kreismittel ausgewiesen wurde. Da das Konzept wie vorstehend erwähnt im Grundsatz keine Veränderung erfahren hat, ist es folgerichtig den Radweg an der K24 ebenfalls in der Priorität 1 zu führen.

 

Die Abstimmung mit Gemeindevertretern und dem zuständigen Amt Dänischer Wohld hatte zum Ergebnis, dass eine Umsetzung des Radwegs im Falle einer Förderung angestrebt wird. Vorbehaltlich der politischen Beschlüsse in der Gemeinde wird eine Planung eingeleitet und der erforderliche Antrag auf GVFG-Mittel gestellt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenliste aus 2018 um den Radweg an der K24 im Abschnitt Felm - Felmerholz zu ergänzen.

 

Im Übrigen bittet die Verwaltung den Ausschuss, die Ausführungen zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes zur Kenntnis zu nehmen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Anlage genannten Kosten für den Kreis sind wie bei den bisherigen Planungen auch grobe Kostenschätzungen. Die Auskömmlichkeit der für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellten 3 Mio. Euro hängt von den konkreten Planungen und der Bewilligung der Anträge auf GVFG-SH-Mittel ab.

 

Die Verwaltung wird über den Sachstand zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts gesondert berichten.
 

 

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Anlagen

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