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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/833

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Auf Grundlage der ZEB 2013/14 wurde ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt, das planmäßig von 2015 bis 2024 umgesetzt werden sollte. Dabei wurden, abhängig von der Haushaltssituation und den Kapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV-SH), Maßnahmen wenn möglich vorgezogen. Zugleich ist es aus unterschiedlichsten Gründen erforderlich gewesen, einzelne Baumaßnahmen später auszuführen, als ursprünglich geplant.

 

Von den insgesamt über 50 auf Grundlage der ZEB 2013/2014 geplanten Maßnahmen wurden bis Ende 2018 34 Deckenerneuerungsmaßnahmen mit rd. 123 km zur Verbesserung von Kreisstraßen umgesetzt. Enthalten sind dabei auch Maßnahmen, deren Umsetzung ursprünglich erst 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt hätte erfolgen sollen.

 

2.1 Sachstand Maßnahmen 2019

 

Für das Haushaltsjahr 2019 sind auf Grundlage der ZEB 2013/2014 regulär 4 Maßnahmen aus dem 10-Jahresprogramm für die Durchführung vorgesehen und veranschlagt worden:

 

  1. K90, Levensau – Eckholz mit Radweg
  2. K82, Seefeld – Brücke Todenbüttel mit Radweg
  3. K67, Ortseingang Bredenbek – L48 mit Radweg
  4. K74, B77 – Kreisgrenze

 

(siehe auch Vorlagen VO/2018/609)

 

Darüber hinaus sind – aus unterschiedlichen sachlichen Gründen – aus den vorhergehenden Jahren noch Maßnahmen aus dem Sonderprogramm offen und konnten nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Zeitfenstern ausgeführt werden:

 

2017

 

  1. K 38, Strecke von Todenbüttel – Osterstedt
    Begründung: Für die Erweiterung der Maßnahme war es erforderlich, zusätzliche Bohrkerne zu ziehen und auszuwerten. Der geplante Baubeginn war für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen, da auch das Bauvorhaben K84 erheblich verlängert wurde, mit einer daraus resultierenden längeren Bauzeit hätte das Bauvorhaben K38 noch weiter in den Herbst / Winter verschoben werden müssen.

 

  1. K 78, Strecke von Groß Wittensee – Haby
    Begründung: Die Maßnahme wurde im Jahr 2018 als förderfähig anerkannt. Die Ausführung war für die 2. Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen die abzuwickeln waren im Bereich Bund, Land und Kreis konnte die Maßnahme nicht mehr wie geplant Ende 2018 begonnen werden.

 

  1. K 59, Strecke von Rieseby – Saxtorf
    Die K 59 ist im Zusammenhang mit der K 83 zu sehen.

 

  1. K83, Strecke von Kosel – Rieseby (7,2 Km)
    Begründung: Die K 83 sollte, um Synergien zu erzielen, zusammen mit der K 59 erneuert werden. Im Zuge der K 83/K 59 befindet sich die OD Rieseby. Vor Beginn der Erhaltungsarbeiten musste durch die Gemeinde das Entwässerungssystem umfangreich saniert werden. Mit den Arbeiten konnte aber erst begonnen werden, nachdem die B 75 von Kosel – Eckernförde fertiggestellt war, da die K 83 für diese Maßnahme als Umleitungsstrecke diente. Weiterhin wurde im Vorwege noch mit der Erhaltung der L 27 begonnen.

 

2018

 

  1. K 6, Strecke von der K32 bis nach Molfsee (4,4 Km)
    Begründung: Im Vorwege mussten zunächst die Probleme im Bereich der Entwässerungsanlagen, deren Untersuchungen zwischenzeitlich abgeschlossen worden sind, geklärt werden. Zudem wurde mit der Gemeinde Mielkendorf abgestimmt, dass im Zuge der Deckenerneuerungsmaßnahme parallel der Gehweg erneuert werden soll. Die Gesamtmaßnahme ist für die Sommerferien 2019 vorgesehen.

 

  1. K 32, Strecke von Rodenbek – Rumohr (3,0 Km)
    Begründung: Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, die abzuwickeln waren im Bereich Bund, Land und Kreis konnte die Maßnahme nicht mehr wie geplant im Jahr 2018 umgesetzt werden.

 

  1. K12, Strecke von Padenstedt – Neumünster (2,0 Km)
    Begründung: Die Maßnahme steht in Abhängigkeit mit Maßnahmen der DB AG und der Deges und konnten deswegen nicht wie geplant umgesetzt werden.

 

  1. K 38, Strecke von Osterstedt – Kreisgrenze (2,0 Km)
    Begründung: Gemeinsame Durchführung der Maßnahme im Zuge mit der unter Ziffer 1 benannten Maßnahme.

 

  1. K 1, Strecke von Alt Duvenstedt – L 265
    Begründung: Für den Abschnitt sind Abstimmungen mit der Gemeinde zu treffen, deshalb wurde erst der Abschnitt von Rendsburg – Alt Duvenstedt umgesetzt.

 

  1. K 45, Strecke von Bokel – Bokelholm
    Begründung: Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, die abzuwickeln waren im Bereich Bund, Land und Kreis konnte die Maßnahme nicht mehr wie geplant im Jahr 2018 umgesetzt werden.

 

  1. K81, Strecke von Heinkenborstel – Aukrug
    Begründung: Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, die abzuwickeln waren im Bereich Bund, Land und Kreis konnte die Maßnahme nicht mehr wie geplant im Jahr 2018 umgesetzt werden.

 

Desweiteren wurde mit Vorlage VO/2018/610 beschlossen, mit dem 3-Jahres-Programm auf Grundlage der ZEB 2017/2018 bereits in 2019 zu beginnen. Für folgende Maßnahmen wurden Mittel Kosten in den Haushalt 2019 eingestellt:

 

  1. K75, Ortslage Osterrönfeld, mit Radweg
  2. K75, Ortslage Schülldorf, mit Radweg
  3. K26, K81 - Mörel
  4. K26, Mörel – K84, mit Radweg
  5. K36, Blocksdorf - Warder
  6. K58, Ortseingang Loose – L27

 

Im Ergebnis wären insgesamt 21 Deckenerneuerungsmaßnahmen/-abschnitte für 2019 vorzusehen. Die Abstimmungen mit dem LBV-SH haben jedoch ergeben, dass für diese Anzahl der Maßnahmen für das Jahr 2019 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind.

 

2.2 Sachstand Anträge Fördermittel nach GVFG-SH

Für die Deckenerneuerungen wurden auch 2019 hinsichtlich der umzusetzenden Maßnahmen seitens des Kreises über den LBV-SH an das Ministerium (MWVATT) Anträge auf die Anerkennung der Förderfähigkeit nach GVFG-SH gestellt. Diese Antragsunterlagen wurden seitens des Ministeriums mit dem Hinweis zurückgesandt, dass die eingereichten Unterlagen in der bisherigen Form nicht mehr ausreichend seien, da aufgrund der strategischen Neuausrichtung der Förderung des kommunalen Straßenbaus ab 2019 auch wieder Ausbauvorhaben gefördert werden können. Hierfür bedarf es wesentlich detaillierterer Antragsunterlagen, die dann aber auch aufgrund entsprechender Kriterien bei einem Ausbau eine Förderung von 75% bedeuten würden. Bei Ausbauvorhaben würde es sich dann aber auch um eine aufwendigere Ausführung in der Abwicklung (Zeitfaktor) handeln. Durch die höhere Förderung könnte es u.a. bedeuten, dass seitens des Kreises nicht unbedingt mehr eigene Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, dafür aber eine höhere Qualität bei der Umsetzung erzielt werden könnte. Diese Chance sollte ergriffen werden.

 

Der Umfang und damit auch die Qualität der einzureichenden Antragsunterlagen, welche als Entscheidungsgrundlage über eine Förderfähigkeit und somit Aufnahme in das Förderprogramm 2019 dienen, hat sich aufgrund der geänderten Fördermöglichkeiten im Gegensatz zu den Vorjahren gesteigert. Der LBV-SH kann diese gestiegenen Leistungen mit den vorhandenen Ressourcen nicht umsetzen.

 

2.3 Vorschlag zum weiteren Vorgehen

 

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Thematik hat der Fachdienst Gebäudemanagement des Kreises gemeinsam mit dem LBV-SH einen Vorschlag entwickelt, wie man in der weiteren Umsetzung vorzugehen gedenkt.

 

Da aus den Vorjahren bereits die nachfolgenden Maßnahmen

 

K 38

Todenbüttel Osterstedt - Kreisgrenze mit Radweg (bereits aus den beiden o.g. Einzelmaßnahmen zusammengeführt)

5,06 km

1.195.000 €

K 78

Groß Wittensee - Harby

3,50 km

1.030.000 €

K 83/  K 59

Kosel - K 58 mit OD Rieseby (bereits aus den beiden o.g. Einzelmaßnahmen zusammengeführt)

9,68 km

2.355.000 €

K 6

K 32 - Molfsee (K 79) mit Radweg

4,45 km

1.346.000 €

K 32

Rodenbek - Rumohr

3,02 km

825.000 €

K 12

Neumünster - Padenstedt mit Radweg

2,80 km

726.000 €

K 1

II. BA, OD Alt-Duvenstedt - L 265 mit Radweg

6,37 km

1.800.000 €

 

Summe:

34,88 km

9.277.000 €

als förderfähig anerkannt worden sind und diesbezüglich der Kreis auch eine Förderung erwarten kann, sollte eine Umsetzung für 2019 erfolgen.

 

Da der LBV-SH für das Jahr 2019 gegenwärtig über die vorgenannten Maßnahmen hinaus Kapazitäten für die Umsetzung sieht, wurde Einvernehmen darüber erzielt, die beiden noch verbliebenen Maßnahmen aus dem Jahr 2018 ebenfalls in 2019 umzusetzen.

 

K 45

Bokel - Bokelholm

3,96 km

870.000 €

K 81

Heinkenborstel - Aukrug (L 121)

5,40 km

1.100.000 €

 

Zusätzlich sollen zwei von den vier regulär in den Haushalt 2019 (10 - Jahresprogramm) eingestellten Maßnahmen in 2019 zur Ausführung kommen:

 

K 67

OD Bredenbek - L 48 (Neu-Nordsee) mit Radweg

7,02 km

2.200.000 €

K 90

Levensau (K 24) - Eckholt (L 46) mit Radweg

3,02 km

1.600.000 €

 

Für diese 4 vorgenannt aufgeführten Maßnahmen sollen noch Anträge durch ein Ingenieur-Büro auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach GVFG-SH gestellt werden. Ziel ist es, dass für diese Maßnahmen noch eine Aufnahme in das Förderprogramm 2019 erfolgt, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. Die Umsetzung der Maßnahmen soll dann durch den LBV-SH in 2019 erfolgen.

 

Dagegen können folgende Maßnahmen, die bisher für 2019 vorgesehen und veranschlagt sind, nach gegenwärtiger Sachlage nicht zur Ausführung kommen:

 

K82, Seefeld – Brücke Todenbüttel mit Radweg

K74, B77 – Kreisgrenze

Gleiches gilt für die genannten 6 im Haushalt eingestellten Maßnahmen aus dem 3- Jahresprogramm auf Grundlage der ZEB 2017/2018.

 

Mit dem LBV-SH wird ein Termin für Juni / Juli 2019 vereinbart, in dem über die weitere Vorgehensweise für das 2. Halbjahr sowie die Folgejahre Vorschläge in Bezug auf die Umsetzung der Deckenerneuerungsmaßnahmen sowohl für das 10 Jahresprogramm als auch für das 3 Jahres-Sonderprogramm entwickelt werden. Diese werden dann seitens der Verwaltung zusammen mit dem LBV-SH spätestens im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung erläutert.

 

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal auf den Beschluss VO/2018/610 verwiesen. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, falls der LBV-SH die Ausschreibungen nicht für alle Maßnahmen umsetzen kann, diese Aufgabe ggf. von privaten Ingenieurbüros übernommen werden könnten. Auch diese Lösungsmöglichkeit wird von der Verwaltung intensiv geprüft.

 

Möglicherweise wird es im Jahresverlauf dann auch Erkenntnisse darüber geben, ob zusätzliche Maßnahmen bereits in 2019 zur Ausführung kommen können.

 

Im Übrigen ist derzeit weiterhin vorgesehen, möglichst alle Maßnahmen des 10 - Jahresprogramm auch weiterhin bis zum Ende des Jahres 2020 umzusetzen.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt und Bauausschuss beschließt, die geänderte Umsetzung des Sonderprogramms Deckenerneuerung Kreisstraßen. Im Übrigen nimmt der Umwelt- und Bauausschuss die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der geschilderten Sachlage können nach gegenwärtiger Planung in 2019 insgesamt Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von rund 54,3 km und mit einem geschätzten Gesamtvolumen von zurzeit geschätzten 15.047 Mio. € umgesetzt werden.

 

Diesen rd. 15,047 Mio € stehen im Haushaltsjahr 2019 Haushaltsmittel für die 4 regulär geplanten Maßnahmen aus dem 10-Jahresprogramm in Höhe von 4.641.000,00€ gegenüber. Des Weiteren werden Mittel in Höhe von rd. 6,9 Mio. € aus dem vorherigen Haushalt 2018 für die Umsetzung der Maßnahmen aus 2017/18 gebunden. Zudem wurden seitens des LBV-SH von den jährlich zur Verfügung gestellten UI-Mitteln für die 34 Deckenerneuerungsmaßnahmen auch Mittel in Höhe von 1.746.679,00€ in den Jahren 2015 – 2017 verwendet. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand verfügt der Kreis aufgrund seiner bisherigen Zahlungen von 2015 – 2018 für Deckenerneuerungsmaßnahmen an den LBV S-H noch über einen momentanen Überschuss in Höhe von 1.325.018,00 €.

 

Zusammengefasst:

Geschätzte Kosten in 2019: 15.047.000,00 €

 

Finanzierung:

Haushaltsmittel Kreis 2019 4.641.000,00 €

Verbindlichkeiten aus 2019 6.900.000,00 €

Überschuss                1.325.018,00

Summe:    12.866.018,00

 

Dies bedeutet nach heutigem Kenntnisstand ein Defizit in Höhe von rd. 2,181 Mio. €.

 

Auf Grundlage der Vorlage VO/2018/610 wurden in den Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 3.979.700,00€ für 6 Maßnahmen, die auf Grundlage der ZEB 2017/2018 (3 Jahres-Sonderprogramm) vorgesehen waren, eingestellt. Diese Maßnahmen gelangen im Jahr 2019 aufgrund der geschilderten Sachlage nicht zur Ausführung, so dass diese Mittel für die Unterdeckung in Höhe von rd. 2,181 Mio. € herangezogen werden können.

 

Nach aktueller Sachlage wird es demnach im laufenden Haushaltsjahr zu keinem Defizit bzw. keiner überplanmäßigen Ausgabe kommen.


 


 

 

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Anlagen

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