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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/980-005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Aus Gründen der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit sind die Informationen zum Angebotsumfang im Rahmen der Ausschreibung erst mit der Vorabinformation im EU-Amtsblatt Dritten gegenüber bekannt zu machen und solange nichtöffentlich zu behandeln. Diese Sichtweise ist mit der Nah.SH abgestimmt.

 

2. Sachverhalt:

 

I. Hintergrund

 

Der Regionalentwicklungsausschusses hat am 01.11.2016 den Beschluss gefasst, das Busnetz vor der anstehenden Ausschreibung gutachterlich untersuchen und neu konzeptionieren zu lassen. Das aus dieser Untersuchung resultierende Ergebnis soll in der Folge die wesentliche Grundlage für die Beschreibung des Angebotsumfanges der Ausschreibung bilden.

 

Für die Durchführung der Ausschreibung der Verkehrsleistung ist es erforderlich, zum einen die geforderte Angebotsqualität (z.B. Fahrzeuge, Personal) und zum anderen den Angebotsumfang (Linien, Takte, Fahrpläne) in die Vorabbekanntmachung der Vergabe aufzunehmen. In seiner Sitzung vom 24.10.2018 hat der REA bereits die geforderte Angebotsqualität beschlossen. Ausstehend ist jetzt der Beschluss über den Angebotsumfang.

 

II. Angebotsumfang

 

Eine Darstellung Planungsergebnisse ist der Anlage beigefügt. Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass die neuen Fahrplankonzepte die entscheidende Grundlage für ein attraktives ÖPNV-Angebot im Kreis Rendsburg-Eckernförde legen werden. Der bereits implementierte Taktgedanke im SPNV wird dadurch erstmals systematisch in die „Fläche“ verteilt und für alle relevanten Wohnstandorte des Kreises ein attraktives, leicht zugängliches Gesamtangebot geschaffen. Die Einbindung der einzelnen ÖPNV-Angebote in einen Integralen Taktfahrplan ist schließlich der Garant für eine gute Akzeptanz in der Bevölkerung, eine steigende Inanspruchnahme und schließlich eines nachhaltigen Verkehrssystems. Der Masterplan Mobilität der KielRegion erhält dadurch seine verkehrspolitisch konsequente und logische Fortführung für den ÖPNV.

 

Das Zielkonzept umfasst eine geplante Fahrleistung von 7,2 Mio. km/a. Die Fahrplanentwürfe und die Liniennetzkarte sind unter folgendem Link einsehbar:

 

https://nele.sht.de/drive/s/6WXvW2c0hz

 

In den Fahrplanentwürfen sind zum einen die Fahrten des Zielkonzeptes dargestellt (inklusive integrierten Schulfahrten). Zum anderen werden in den Entwürfen die zusätzlichen Fahrten dargestellt, welche den optionalen Bausteinen zugeordnet werden können und im Zielkonzept nicht enthalten sind. Für einen Überblick auf die einzelnen Bausteine wird auf die Anlage dieser Vorlage verwiesen.

 

III. Weiteres Vorgehen

Der zu beschließende Angebotsumfang wird neben der bereits beschlossenen Angebotsqualität Bestandteil der Vorabbekanntmachung. Der Zeitplan für die Ausschreibung ist als Anlage beigefügt.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dem Hauptausschuss und dieser sodann im Nachgang dem Kreistag zu empfehlen, den im Zielkonzept dargestellten Angebotsumfang als Angebotsgrundlage in die Vorabbekanntmachung der Ausschreibung der Regionalverkehre aufzunehmen.

 

2 Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses, dem Kreistag zu empfehlen, den im Zielkonzept dargestellten Angebotsumfang als Angebotsgrundlage in die Vorabbekanntmachung  der Ausschreibung der Regionalverkehre aufzunehmen.

 

3. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, den im Zielkonzept dargestellten Angebotsumfang als Angebotsgrundlage in die Vorabbekanntmachung  der Ausschreibung der Regionalverkehre               aufzunehmen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der geplante Mitteleinsatz für die Umsetzung des Zielkonzeptes entspricht in etwa dem heutigen Kreisaufwand. Die Kosten für das Zielkonzept sowie die Kosten der optionalen Bausteine stellen sich wie folgt dar:

 

 

*den Optionen sind im Gegensatz zum Zielkonzept keine Fahrgeldmehrerlöse gegengerechnet, da etwaige Mehreinnahmen nicht stichfest vorausgeschätzt werden können.

 

Die ermittelten Kosten entsprechen den kalkulatorischen, unter Wettbewerbsbedingungen ermittelten Kosten. Diese können von den tatsächlichen, mit Abgabe der Angebote feststehenden Kosten abweichen.


 

 

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Anlagen

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