Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/505-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Mobilität der KielRegion: Gemeinsame Projektumsetzung im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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20.02.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Der Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde am 11.10.2017 durch den Regionalentwicklungsausschuss beschlossen (vgl. VO/2015/505-006). Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses an einer modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Nach der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konnte das Regionale Mobilitätsmanagement im Juli 2018 die Arbeit aufnehmen und setzt nunmehr die ersten Projekte um. Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert weiterhin auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietskörperschaften sowie den Institutionen des Landes wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.
Die Gebietskörperschaften der KielRegion haben unter Einbindung der betroffenen landesweiten Institutionen wie z.B. NAH.SH die Maßnahmen priorisiert. Berücksichtigt wurden dabei die parallel laufenden aktuellen Entwicklungen (z.B. Aussagen in Koalitionsverträgen, Fördermöglichkeiten, Mobilitätsplanungen in den Gebietskörperschaften). Damit das Regionale Mobilitätsmanagement die Maßnahmenumsetzung verfolgen kann, haben die Gebietskörperschaften in den jeweiligen Haushalten für 2019 Projektmittel in Höhe von je 70.000 Euro eingestellt.
Das abgeleitete Arbeitsprogramm für das zweite Projektjahr des Regionalen Mobilitätsmanagement, ist in folgender Darstellung umrissen. Es ist mit den beteiligten Verwaltungen und landesweiten Institutionen (NAH.SH) abgestimmt.
Das Regionale Mobilitätsmanagement wird in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften die verschiedenen Maßnahmen arbeitsteilig umsetzen. . Die von den Gebietskörperschaften bereitgestellten Projektmittel werden durch Fördermittel ergänzt, die aktuell zu den verschiedenen Mobilitätsthemen aufgelegt werden. Die Höhe der Hebelwirkung zusätzlicher Förderungen ist derzeit nicht abschätzbar und wird in den regelmäßigen Berichterstattungen aufgezeigt. Sollten Maßnahmen nicht vollständig in 2019 umgesetzt werden können, erfolgt deren Umsetzung in 2020.
Die einzelnen Ausgabenansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelsätzen ausgeglichen werden kann und somit die Gesamtsumme von 70.000€ für das Jahr 2019 nicht überschritten wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,6 kB
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