Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/816
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Familienzentren im Kreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.02.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen umfasst nach § 22a SGB VIII neben Erziehung und Bildung von Kindern auch die Vernetzung und das Zusammenwirken mit anderen kind- und familienbezogenen Angeboten.
Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen mit den Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten.
Familienzentren erweitern das reguläre Angebot der Kindertageseinrichtung - Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern - um spezifische, auf Familien bezogene Angebote.
Hierzu findet eine Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen im sozialen Umfeld sowie eine Vernetzung der Angebote für Familien statt.
Damit wird insbesondere die Kindertageseinrichtung zum Treffpunkt und zur Drehscheibe für Familien mit niederschwelligen Angeboten und Orientierungshilfen.
Es ist ein besonderes Anliegen des Kreises Rendsburg-Eckernförde insbesondere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Förderung
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert den Auf- und Ausbau von Familienzentren seit 2011.
Das Land Schleswig-Holstein stellt seit 2014 Fördermittel für die Entwicklung von Familienzentren zur Verfügung. Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Zuschussvoraussetzungen an die Träger weiterleiten. Dabei ist die gesamte Trägerlandschaft in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten, ob öffentlicher oder und freier Träger von Einrichtungen (Kindertageseinrichtung, Schule, Familienbildungsstätte und Mehrgenerationenhaus) zu berücksichtigen.
Nach den Vorgaben des Landes müssen die Einrichtungen folgendes Aufgabenprofil erfüllen:
- Die Einrichtung bietet Familien wohnortnahe Unterstützung durch niedrigschwellige Angebote.
- Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für Familien im Sozialraum. Sie setzt je nach regionalem Umfeld unterschiedliche Schwerpunkte und geht hierbei auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in Ihrem Lebensraum ein.
- Es ist eine bestehende, den Familien im Sozialraum bekannte und vertraute Einrichtung, die sich zu dieser Anlaufstelle weiterentwickelt.
- Sie hält Betreuungsangebote und begleitende Hilfen vor.
Dabei sollen die Familienzentren nach den Vorgaben des Landes Angebote in folgenden Handlungsfeldern entwickeln:
1. Stärkung der Kompetenz durch individuelle Beratung und Begleitung der Eltern
2. Förderung einer bruchlosen Bildungsbiografie
3. Stärkung des effektiven Übergangs von der Kita zur Grundschule
4. Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
5. Stärkung der Erziehungskompetenz durch Elternbildung
6. Förderung der Integration
7. Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch
Ganztagesbetreuungsangebote.
Projektbegleitung und -unterstützung
Neben der finanziellen Förderung begleitet der Kreis den Aufbau und Ausbau von Familienzentren. Projektträger werden beraten. Erfahrungsaustausche, die die fachliche Weiterentwicklung befördern, werden organisiert.
In einem fachlichen Kurzvortrag wird die aktuelle Entwicklung der Familienzentren im Kreis dargestellt.