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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/813

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Laufe des Jahres 2019 berichtet der Fachbereich Jugend und Familie dem Jugendhilfeausschuss vertieft zu einzelnen Arbeitsschwerpunkten.

 

In der Sitzung am 13.02.2019 werden die Aufgaben und Herausforderungen der Amtsvormundschaft dargestellt. Können Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nicht mehr ausüben, setzt ein Familiengericht einen Vormund für das betroffene Kind bzw. den Jugendlichen ein. Vorzugsweise soll hierfür ein Einzelvormund gefunden werden. Steht eine geeignete Person nicht zur Verfügung, stellt das Jugendamt einen Amtsvormund für das Kind oder den Jugendlichen. Näheres zur Aufgabenwahrnehmung wird dem Ausschuss mit einer Powerpoint-Präsentation dargestellt. Zur Vorbereitung werden mit dieser Vorlage einige Daten und Fakten zur Arbeit der Amtsvormundschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgelegt

 

Fallzahlentwicklung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in Zuständigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

 

 

 

Jahr

Anzahl lfd. Fälle am Jahresende

davon UMA*

2015

159

9

2016

214

40

2017

226

41

2018

204

18

 

 

 

* unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Pro Vollzeitkraft der Amtsvormundschaft ist eine gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze von 50 Fällen einzuhalten.

 

Personalsituation

Seit 2016 stehen 4,63 Fachkräfte mit unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen (Sozialpädagogen/-pädagoginnen und Verwaltungskräfte) als Amtsvormund zur Verfügung, so dass die gesetzliche Höchstfallzahl eingehalten werden kann.

 

Einzelvormundschaft

Vorrangig vor Bestellung des Jugendamtes ist die Einsetzung eines Einzelvormundes zu prüfen. Um diese Aufgabe zu fördern, wurde mit dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises RD-ECK eine Vereinbarung zur Werbung, Schulung, Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern (zunächst nur für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, ab 2019 für alle Jugendlichen und Kinder, die eines Vormundes bedürfen) geschlossen.

 

Unbegleitete, minderjährige Ausländer

Die folgende Übersicht stellt die Fallzahlen bei der Bearbeitung und Verteilung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer über den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 01.09.2016 dar. Enthalten sind Fälle in Zuständigkeit des Kreises sowie Fälle mit einer Einzelvormundschaft. Die Zahl der Vormundschaften für UMA ist inzwischen stark rückläufig

 

 

Gesamt

Bestellung des Jugendamtes

Bestellung eines ehrenamtlichen Vormundes

Bestellung eines Berufsvormundes

Fertigung von Stellungnahmen des Jugendamtes für Familiengerichte

287

47

111

45

84

 

 

Mündel in Jugendhilfeeinrichtungen

Aufgrund der Vielzahl von Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis und den gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen in der Amtsvormundschaft werden ca. 45 % der Fälle in der Amtsvormundschaft mit fremden Jugendämtern gemeinsam bearbeitet, d.h. die Fallzuständigkeit für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen liegt bei einem anderen Jugendamt, die Zuständigkeit für die Amtsvormundschaft liegt jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Jede Anfrage zur Übernahme eines Falles von fremden Jugendämtern wird kritisch geprüft, nach Möglichkeit wird versucht, einen geeigneten Einzelvormund einzusetzen/ zu vermitteln.

 

Eine Herausforderung bildet die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des monatlichen Kontaktes zwischen Vormund und Kind bzw. Jugendlichem, welche durch die weiten Wegstrecken im Kreisgebiet und der teilweisen Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Kreisgebietes unterzubringen, zeitlich kaum einzuhalten ist.

 

 

 

 

 

Annegret Looft

 

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Finanzielle Auswirkungen

 


 

 

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