Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/401-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrations- und Aufnahmepauschale für Flüchtlinge - Auszahlung nicht verausgabter Mittel 2018 für 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Jörn Klatt
- Ansprechpartner/in:
- Petersen, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.02.2019
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07.03.2019
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen vom 7. November 2016 (Kommunalpaket III) sieht vor, dass Ende des Jahres 2018 nicht verausgabte Mittel aus der Integrations- und Aufnahmepauschale den Kommunen für das Jahr 2019 noch im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden.
Das Land hat deshalb bereits im Dezember 2018 den Kreisen Sonderzahlungen in einer Summe zur zeitnahen und vollständigen Weiterleitung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden überwiesen.
Landesweit standen Restmittel in Höhe von rd. 7,49 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung durch das Land erfolgte entsprechend der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der sich 2018 die Verteilung der aufzunehmenden Personen gerichtet hat. Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen 723.591,00 Euro. Seitens des Landes wurden keine Vorgaben zum weiteren Verteilungsschlüssel gemacht.
Es bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Aufteilung der Mittel auf Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden an – zum einen nach der tatsächlichen Verteilung der zugewiesenen Flüchtlinge in den Jahren 2015-2018 und zum anderen nach der Einwohnerquote.
Im vergangenen Jahr wurden die Restmittel aus 2017 nach folgendem Verteilungsschlüssel verteilt:
Die Verteilung der Restmittel erfolgte nach den Mittelwerten der beiden Berechnungsgrundlagen. Folglich zur Hälfte nach der tatsächlichen Verteilung in den Jahren 2015 – 2017 und zur Hälfte nach der Einwohnerquote.
Hierdurch wird einerseits der bereits tatsächlich erfolgten flüchtlingsbedingten Belastung der Kommunen, andererseits aber auch der zunehmenden Angleichung an die Einwohnerquote bei der Aufnahme von neu zugewiesenen Flüchtlingen Rechnung getragen.
Die sich so je Stadt, Amt und amtsfreie Gemeinde ergebenden Beträge und Unterschiede der Berechnungsvarianten, auf Grundlage der Restmittel aus 2018, können der Anlage entnommen werden.
Dieses Vorgehen würde bei 11 der 19 Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden, im Vergleich zur reinen Verteilung nach Einwohnerquote, zu Mehreinnahmen führen. Bis auf Rendsburg (6.259,65 Euro) läge der hierdurch entstehende Mindereinnahmen bei den übrigen sieben Städte/Ämter/Gemeinden bei maximal 736,79 Euro.
Eine abschließende Abstimmung mit dem Kreisverbandes des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Städtetages konnte bisher in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden. Bis zur Sitzung am 07.02.2019 wird diese erfolgt sein, sodass über dessen Ergebnis mündlich berichtet wird.
Da die Verteilung im letzten Jahr nach dem beschriebenen Verfahren von allen Beteiligten akzeptiert wurde, schlägt die Verwaltung für eine zügige Auszahlung der Mittel vor, die Verteilung der Restmittel 2018 in gleicher Form vorzunehmen.
Da es sich bei der Integrations- und Aufnahmepauschale um zugangszahlabhängige Beträge handelt, ist kein Eigenbehalt des Kreises möglich..
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Restmittel der Integrations- und Aufnahmepauschale 2018 in Höhe von 723.591,00 Euro an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden nach den Mittelwerten auszuzahlen, die sich aus der Berechnung nach der Anzahl der tatsächlich zugewiesenen Flüchtlinge der Jahre 2015-2018 und der Berechnung nach der Einwohnerquote ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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