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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/801

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Kalenderjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung ob,

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

nach Durchsicht des geänderten Jahresabschlusses 2017 zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Die Ursache für die wesentliche Beanstandung im vorläufigen Schlussbericht vom 22.11.2018 wurde korrekt beseitigt.

 

Die weiteren maßgeblichen Einwendungen bei den Verbindlichkeiten und Forderungen wurden zutreffend aus Gründen der Verwaltungsökonomie  noch nicht beseitigt. Sie heben sich gegenseitig weitestgehend ergebnisneutral auf.

 

Im Übrigen wird auf die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes verwiesen.

 

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2017 nunmehr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

3.102.711,85

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

16.073.199,74

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

319.195,40

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

2.712.285,04

Zusammen

22.207.392,03

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2017 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

5.030.687,95

39.689,81

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

224.734,29

37.496,97

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

3.881.671,41

0,00

Zusammen

9.137.093,65

77.186,78

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung *)

Euro

12101

IT Services

111.900,00

175.410,75

63.510,75

10301

Dezentrale Betreuung Asyl

351.056,74

406.408,73

55.351,99

23101

Zuwanderung

2.768.800,00

3.423.108,14

654.308,14

25103

Brandschutz

212.500,00

333.627,00

89.295,66

31603

Jugendarbeit und KiTas

29.227.700,00

30.872.286,25

244.970,45

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.533.600,00

6.977.027,20

443.427,20

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

2.386.500,00

2.464.420,90

77.920,90

41301

Eingliederungshilfe SGB XII

430.200,00

1.365.697,99

411.698,40

51502

Liegenschaften

2.948.800,00

3.388.694,16

360.906,36

51502

Liegenschaften

0

62.473,26

62.473,26

53701

Schülerbeförderung

2.518.300,00

2.758.867,67

192.384,77

53702

Bauplanung

10.600,00

66.637,16

56.037,16

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

2.712.285,04

10301

Dezentrale Betreuung Asylbewerber

351.056,74

410.008,73

58.951,99

12101

IT-Service

111.900,00

207.284,29

95.384,29

22501

Umweltschutzmaßnahmen

146.500,00

1.041.151,31

763.399,98

25103

Brandschutz

212.500,00

297.662,24

52.790,16

31603

Jugendarbeit und KiTas

29.227.700,00

30.908.593,97

386.940,77

31603

Jugendarbeit und KiTas

6.533.600,00

7.047.533,23

513.933,23

32601

Amtsvormundschaften

14.500,00

5.847.224,85

313.496,81

54201

BBZ RD-ECK

80.400,00

133.138,17

52.738,17

54201

BBZ RD-ECK

1.883.600,00

2.046.155,00

98.733,53

54205

Schule am Noor

406.200,00

578.906,72

172.706,72

54206

Schule Hochfeld

570.300,00

718.229,20

147.929,20

54207

Schule an den Eichen

421.100,00

565.111,53

144.011,53

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten

412.100,00

546.597,64

134.497,64

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten

4.488.800,00

5.261.801,46

768.993,48

53701

Schülerbeförderung

2.518.300,00

2.736.158,44

177.163,91

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

3.881.671,41

*)Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind.

 

c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € ist zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 € zu verwenden. Der Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017  gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04  € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017  gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04  € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017  gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.712.285,04  € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 3.881.671,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von 12.449.567,53 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 6.261.320,40 zu verwenden sowie den Differenzbetrag in Höhe von 6.188.247,13 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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