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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/788

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Im Jahr 2017 hat die Verwaltung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in 136 Fällen Schulbegleitung erbracht. Weitere Leistungen der Schul-begleitung werden in der Zuständigkeit der Jugendhilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erbracht.

 

Neben den Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es zur Unterstützung der inklusiven Beschulung eine vom Land finanzierte Schulassistenz. Diese wird über die Schulen (Schulträger) erbracht bzw. sichergestellt. Im Feld der Schule treffen bei jungen Menschen mit Behinderungen pädagogische, schulische, medizinische, pflegerische und rehabilitative Bedarfslagen zusammen, für die unterschiedliche Träger verantwortlich sind. Die Koordination der Hilfe und die Wahrnehmung der jeweiligen Verantwortung ist nach wie vor eine Herausforderung für alle beteiligten Stellen, aber auch vor allem für die Kinder und ihre Eltern.

 

Die Verwaltung hat in einem ersten internen Schritt begonnen die Verwaltungsentscheidungen anhand eines Leitfadens klarer zu strukturieren. Es ist im zweiten Schritt geplant, mit den einzelnen weiteren Beteiligten in einem strukturierten Dialog die Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse abzustimmen.

 

 

 

Bisher tun sich alle Träger schwer mit dem Feld, auch in Kiel. Musterlösungen gibt es nicht, Dialog und Kooperation sind das Mittel der Wahl. Ein Blick in die Baustelle zeigt, welche vielseitigen Fragestellungen dabei abzuarbeiten sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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