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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Arbeitskostenindex wird vom Statistischen Bundesamt aus unterschiedlichen Datenquellen und Statistiken erstellt. Er misst vierteljährlich die Entwicklung der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten werden in ihre wichtigsten Hauptbestandteile, die Kosten für Bruttoverdienste sowie die Lohnnebenkosten untergliedert.

Unter den Begriff "Geleistete Arbeitsstunden" fallen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, das heißt, dass zum Beispiel Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht darin enthalten sind, während geleistete Überstunden einfließen. Für alle Wirtschaftsabschnitte des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches liegen vergleichbare Ergebnisse rückwirkend nach der Nomenclature des Activités économiques dans les Communautés Européennes (NACE) Revision 2 bis zum 1. Quartal 1996 vor. Alle Zeitreihen stehen unbereinigt, kalenderbereinigt und sowohl saison- als auch kalenderbereinigt nach dem Berliner Verfahren BV4.1 und Census X12-Arima zur Verfügung.

Der Arbeitskostenindex dient vor allem dem Erkennen von Inflationsrisiken und liefert einen Beitrag zur Standort- und Wettbewerbsanalyse im europäischen Vergleich.

Für die Berechnung des Arbeitskostenindex im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 hat sich die Verwaltung entsprechend des Beschlusses des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 17.11.2016 am Arbeitskostenindex orientiert. Hierfür konnten nur die Daten bis zum ersten Quartal 2018 verwendet werden, die im August 2018 bereits vorlagen. Für das Jahr 2017 lag der Jahresdurchschnittswert des Arbeitskostenindex des Statistischen Bundesamts bei 2,7 %. Für die letzten beiden Quartale 2017 lagen die Werte bei 3,1 bzw. 3,3 %, für das erste Quartal 2018 bei 3,4 %. Die Verwaltung legte deshalb einen Mittelwert von 3,3 % im Rahmen der Haushaltsaufstellung zugrunde.

Demgegenüber legte der Zuwendungsempfänger Droge 70 seinem Förderantrag eine Steigerung von 5,8% zugrunde. Die Verwaltung hat den Träger gebeten darzustellen, worauf diese Steigerungsrate beruhte. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales folgte neben diesem Antrag auch dem Antrag der SPD-Fraktion, den weiteren Beratungsstellen im Bereich der Suchtberatung Erhöhungen von den geplanten 12.500 Euro auf 13.300 Euro zuzugestehen. Dies entspricht einer Steigerungsrate von 6,4 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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