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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/757

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses wurde zuletzt am 04.07.2018 zu der geplanten Fortschreibung des Landesentwicklungsplans berichtet (siehe VO/2013/180-003).

 

Nunmehr hat die Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 27. November 2018 den Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landes-entwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 mit Ausnahme des Sachthemas Windenergie (im Folgenden Fortschreibung LEP) beschlossen.

 

Die Landesplanungsbehörde hat das Beteiligungsverfahren durch Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein am 17. Dezember 2018 eingeleitet. Das öffentliche Beteiligungsverfahren begann am 18. Dezember 2018, endet am 17. April 2019 und wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Allgemeine Informationen stehen im Landesportal unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung zur Verfügung. Die Planunterlagen (Text, Karte, Umweltbericht) wurden durch die Landesplanungsbehörde darüber hinaus im Internet unter www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 bereitgestellt.

 

Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderliche Auslegung der Unterlagen nach § 9 Absatz 2 ROG erfolgt gemäß § 5 Abs. 8 LaplaG beim Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum 13.02.2019 für die Dauer eines Monats.

 

Im Übrigen weist die Landesplanungsbehörde darauf hin, dass Rückfragen, auch von Bürgerinnen und Bürgern, unter der Rufnummer 0431/988-1880 gerne beantwortet werden. Anfragen können auch per E-Mail an landesentwicklungsplan@im.landsh.de gerichtet werden.

 

Was ist im Entwurf neu oder geändert worden?

 

u. a.:

- Aktualisierung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens; Definition von Ausnahmen

- Anpassung an die energiepolitischen Ziele

- Raumordnung im Untergrund: Nutzung tiefer Geothermie und Errichtung von Energiespeichern

- Ausschluss von Fracking

- Neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz

- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

- Anpassung des Zielsystems zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels

 

und speziell im Planungsraum II u. a.

- Erweiterung der Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung in den Bereichen Eckernförde/Barkelsby sowie Plön/Bösdorf

- Erweiterung des Ordnungsraumes Kiel um Großbarkau, Klein Barkau und Kirchbarkau

 

Wird der Entwurf der Planfortschreibung bereits jetzt angewendet?

 

Es erfolgt eine Berücksichtigung von „in Aufstellung befindlichen Zielen“ als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Zudem wird der aktualisierte wohnbauliche Entwicklungsrahmen ab dem 17.12.2018 angewendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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