Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/729
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur "Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der Durchführung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Fahlbusch, Jonathan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Gesundheitsausschuss
|
Beratung
|
|
|
21.11.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Beratung
|
|
|
06.12.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2018
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
In der Änderungssatzung werden die Gebührensätze der Anlage nach § 1 der Satzung an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst und in § 5 eine Klarstellung zur Gebührenerhebung im Widerspruchsverfahren bei der Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz eingefügt. Der Übersichtlichkeit wegen, wird die gesamte Tabelle ausgetauscht.
Erläuterungen zur Änderungssatzung im Einzelnen:
- Den Gebührenanpassungen im Bereich der Amtlichen Gutachten liegen die Zeitaufwände für die jeweilige Untersuchung und die Personalaufwendungen für den Amtsarzt/Amtsärztin zugrunde, die die jeweilige Untersuchung durchführt.
- Der Gebührensatz für die Ausstellung der Erlaubnis (Zeile 3.5) beruht auf dem Zeitaufwand der Verwaltung für die Prüfung der Nachweise und Ausstellung der Urkunde sowie der Beratung der Antragsteller.
- Dem Gebührensatz der Leichenschauen (Zeilen 4.1. und 4.3) liegt der Zeit- und Personalaufwand einer Arztstunde zugrunde.
- Die Ausweisung der Stundensätze des eingesetzten Personals (Abschnitt 7) folgt den Vorgaben des Innenministeriums.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|