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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/729

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

In der Änderungssatzung werden die Gebührensätze der Anlage nach § 1 der Satzung an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst und in § 5 eine Klarstellung zur Gebührenerhebung im Widerspruchsverfahren bei der Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz eingefügt. Der Übersichtlichkeit wegen, wird die gesamte Tabelle ausgetauscht.

Erläuterungen zur Änderungssatzung im Einzelnen:

  1. Den Gebührenanpassungen im Bereich der Amtlichen Gutachten liegen die Zeitaufwände für die jeweilige Untersuchung und die Personalaufwendungen für den Amtsarzt/Amtsärztin zugrunde, die die jeweilige Untersuchung durchführt.

 

  1. Der Gebührensatz für die Ausstellung der Erlaubnis (Zeile 3.5) beruht auf dem Zeitaufwand der Verwaltung für die Prüfung der Nachweise und Ausstellung der Urkunde sowie der Beratung der Antragsteller.
  2. Dem Gebührensatz der Leichenschauen (Zeilen 4.1. und 4.3) liegt der Zeit- und Personalaufwand einer Arztstunde zugrunde.

 

  1. Die Ausweisung der Stundensätze des eingesetzten Personals (Abschnitt 7) folgt den Vorgaben des Innenministeriums.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Es wird dem Kreistag empfohlen, die Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen zu beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 30.000,-- Euro


 

 

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