Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/696
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Verwaltungsgliederungsplans für den Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Fahlbusch, Jonathan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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15.11.2018
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06.12.2018
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Kenntnisnahme
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17.12.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind neben den im Rahmen des Personalbudgets zu diskutierenden Stellenanpassungen auch verwaltungs-organisatorische Umsetzungsschritte erforderlich. In Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer operativen Steuerung und fachlichen Leitung wird deshalb vorgeschlagen, die Verwaltungsorganisation für die zukünftige Aufgabenwahrnehmung zum 1.1.2019 anzupassen, indem ein eigenständiger Fachdienst "Eingliederungshilfen" geschaffen wird. Die in der bisherigen Struktur enthaltenen Aufgabenbereiche der Betreuungsbehörde und des Sozialpsychiatrischen Dienstes sollen in einen weiteren Fachdienst ausgegliedert werden. Der Vorschlag der Neuordnung des Verwaltungsgliederungsplans (vgl. Anlage) erfolgt, um durch einen homogenen Zuschnitt der fachlichen Aufgabe eine gute operative und strategische Führung zu ermöglichen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, im Fachbereich 4 einen neuen Fachdienst 4.4 "Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsbehörde" einzurichten. Dem neu einzurichtenden Fachdienst 4.4 werden verwaltungsorganisatorisch die Fachgruppen Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst aus dem bisherigen Fachdienst 4.1 zugeordnet. Dabei wird die Fachgruppe Sozialpsychiatrischer Dienst aufgelöst und die Mitarbeitenden direkt der Fachdienstleitung unterstellt. Die Fachgruppe Betreuungsbehörde soll eigenständig mit einer eigenen Fachgruppenleitung fortbestehen.
Die Anpassung des Verwaltungsgliederungsplans enthält im Übrigen die Neuordnung des Fachdienstes 4.1: Dieser soll zukünftig "Eingliederungshilfen" heißen und die beiden Fachgruppen „Verwaltung“ und „Hilfeplanung“ enthalten.
Dem Kreistag wird dieser Vorschlag für eine Änderung des Verwaltungsgliederungsplans gemäß § 51 Abs 3 KrO vorgelegt.
Der Vorsitzende des Personalrates hat nach § 83 MBG ein qualifiziertes Anhörungsrecht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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