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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/740

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2017 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 03. September 2018 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 28. August 2018 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 zu entwickeln und dem Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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