Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/717
Grunddaten
- Betreff:
-
Auszahlung der zweiten Tranche Integrationsfestbetrag 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Michael Wolf
- Ansprechpartner/in:
- Wolf, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig- Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von jeweils 17 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verständigt. Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die erste Tranche 2018 in Höhe von 686.375 € (807.500 €, davon 15% = 121.125.- € Kreisanteil) wurde nach einem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2018 nach dem in der Sitzung festgelegten Schlüssel verteilt.
Nun ist die zweite Tranche des Landes mit Bescheid vom 02.11.2018 eingegangen. Hier stehen 679.150 € zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Verfügung.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat noch keinen neuen Verteilungsschlüssel erarbeitet. Die in der Vorlage zum Hauptausschuss vom 25.05.2018 beschriebene Ausgangslage hat sich nicht geändert.
Die Verteilung der Neuzugewanderten nach der Ausländer- und Aufnahmeverordnung ist in Tabelle 1 (s. Anlage) beschrieben.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es die Besonderheit, dass sehr viele Neuzugewanderte in die Stadt Rendsburg gezogen sind.
( Tabelle 2, Quelle Einwohnermeldeämter Stand 31.12.2017, Neuzugewanderte aus den 7 Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Jemen, Eritrea und Armenien, s. Anlage).
Nimmt man die verschiedenen Modelle aus den anliegenden Tabellen als Grundlage, so ergeben sich sehr unterschiedliche Berechnungen zur Verteilung des Integrationsfestbetrags (s. Tabelle 1, Berechnung auf Grundlage der Zahlen der Ausländer- und Aufnahmeverordnung und Tabelle 2, Berechnung auf der Grundlage der Zahlen der Einwohnermeldeämter).
In Tabelle 3 (s. Anlage) ist auf der Grundlage eines Mischmodells (50% Zahlen Einwohnermeldeamt, 50% Ausländer- und Aufnahmeverordnung) die Auszahlung des Integrationsfestbetrages berechnet worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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198,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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116,7 kB
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