Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/717

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig- Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von jeweils 17 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verständigt. Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und  die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die erste  Tranche 2018 in Höhe von 686.375 € (807.500 €, davon 15% = 121.125.- € Kreisanteil) wurde nach einem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2018 nach dem in der Sitzung festgelegten Schlüssel  verteilt.

Nun ist die zweite Tranche des Landes mit Bescheid vom 02.11.2018 eingegangen.  Hier stehen  679.150 € zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Verfügung.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat noch keinen neuen Verteilungsschlüssel erarbeitet. Die in der Vorlage zum Hauptausschuss vom 25.05.2018 beschriebene Ausgangslage hat sich nicht geändert.

Die Verteilung der Neuzugewanderten nach der Ausländer- und Aufnahmeverordnung ist in Tabelle 1 (s. Anlage) beschrieben.

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es die Besonderheit, dass  sehr viele Neuzugewanderte in die Stadt Rendsburg gezogen sind.

( Tabelle 2, Quelle Einwohnermeldeämter Stand 31.12.2017, Neuzugewanderte aus den 7 Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Jemen, Eritrea und Armenien, s. Anlage). 

Nimmt man die verschiedenen Modelle aus den anliegenden Tabellen als Grundlage, so ergeben sich sehr unterschiedliche Berechnungen zur Verteilung des Integrationsfestbetrags (s. Tabelle 1, Berechnung auf Grundlage der Zahlen der Ausländer- und Aufnahmeverordnung und Tabelle 2, Berechnung auf der Grundlage der Zahlen der Einwohnermeldeämter).

 

In Tabelle 3 (s. Anlage) ist auf der Grundlage eines Mischmodells (50% Zahlen Einwohnermeldeamt, 50% Ausländer- und Aufnahmeverordnung) die Auszahlung des Integrationsfestbetrages berechnet worden. 


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, das Modell 3 als Grundlage für die Auszahlung der zweiten Tranche des Integrationsfestbetrags 2018 zu verwenden.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

679.150.- €
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...