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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/728

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die Durchführung der Heilpraktikerprüfung in Schleswig-Holstein soll durch öffentlich-rechtliche Verträge über die Verwaltungsgemeinschaft zur „Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz“ bei der Verwaltung des Kreises Nordfriesland konzentriert werden. Entsprechende gleichlautende Verträge schließen alle Kreise in Schleswig-Holstein mit dem Kreis Nordfriesland ab. Die zugrundeliegende Vereinbarung wurde einvernehmlich zwischen den Kreisen ausgehandelt und in der beigefügten Fassung konsentiert.

Durch die Verwaltungsvereinbarung sind zukünftig die Gebühren für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens vom Kreis Rendsburg-Eckernförde selbst bei den gebührenpflichtigen Antragstellerinnen und Antragstellern zu erheben und dem Kreis Nordfriesland dessen Aufwendungen zu erstatten. Für die Erhebung der Gebühren ist deshalb die Gebührensatzung anzupassen. Das Gebührenvolumen ist im Haushaltsentwurf (Teilhaushalt 414101) mit 30.000,00 Euro berücksichtigt.

Nach § 8 Absatz 3 Nr. 17 der Hautsatzung muss der Hauptausschuss der Gegenzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch den Landrat zustimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt zu, dass der Landrat den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Verwaltungsgemeinschaft zur „Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz“ zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Nordfriesland unterzeichnet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 30.000,--Euro


 

 

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Anlagen

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