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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/644

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Umsetzung des Sonderprogramms Digitalisierung in 2018 war mit der Maßgabe verbunden, dass die jeweiligen Schulen Digitalisierungs-/Medienkonzepte erarbeiten. Diese Konzepte wurden dem Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung in den Sitzungen am 19.03.2018 und 24.09.2018 vorgestellt, der eine Mittelfreigabe einstimmig entschieden hat.

 

Aus den Medienkonzepten der jeweiligen Schulen ergeben sich pädagogische Anforderungen zum nachhaltigen Einsatz von digitalen Lerntechnologien. Insoweit sollte die Hard- und Software in den Schulen eines Schulträgers, zumindest aber innerhalb einer Schule, nach Möglichkeit einheitlich sein. Diese Systeme sollten nach einer definierten „Halbwertszeit“ systematisch durch neuere ersetzt werden. Dieses ist in der Vergangenheit aufgrund der finanziellen Ausstattung nicht regelhaft erfolgt. Der Austausch defekter und veralteter Hardware sowie die Beschaffung zusätzlicher Geräteeinheiten sollten jedoch künftig zur „Regelaufgabe“ gehören.

 

Ergänzend sieht die Kultusministerkonferenz gemäß Beschluss vom 08.12.2016 die Gesamtstrategie zur Bildung in der digitalen Welt vor, dass möglichst bis 2021 jede/r Schüler/in jederzeit eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte. Insoweit streben die Schulen konzeptionell weiter an, dass eine digitale Lernumgebungen und Medien systematisch im Unterricht genutzt werden sollen. Somit ist ein weiterer Punkt die Ausstattung der Schulen mit Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen.

 

Um die in den Medienkonzepten der Schulen dargestellten Bedarfe umzusetzen, müssen neben den bereits erfolgten Anstrengungen (siehe Anlagen) weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Deswegen wurde an jeder Schule eine Erhebung vorgenommen, welche Bedarfslücken in einem nächsten Schritt geschlossen werden müssen. In Abstimmungen mit den Schulleitungen verteilen sich die Bedarfe auf folgende Bereiche:

 

  • Abschließende IT-Infrastrukturmaßnahmen (LAN, WLAN-Router bzw. Access-Points)
  • Beschaffung von schülergerechten Endgeräten (Notebooks ,Tablets)
  • Präsentationstechnik (interaktive Whiteboards, Beamer)
  • berufsbezogene Software sowie E-Learning-Systeme
  • Lernsoftware zur Stärkung der Selbstständigkeit und Förderung individueller Potenziale, auch innerhalb einer inklusiven Bildung, durch Nutzung digitaler Lernumgebungen

 

Diese Bedarfe können nicht aus den Eigenmitteln und dem bereits beschlossenen Sonderprogramm Digitalisierung 2018 erfüllt werden. Es besteht weiterer Unterstützungsbedarf, der sich je Schule wie folgt beziffern lässt:

 

 

  • BBZ Rendsburg-Eckernförde:

750.400 €

  • BBZ am NOK:

345.100 €

  • Schule am Noor:

     25.000 €

  • Schule an den Eichen:

     25.000 €

  • Schule Hochfeld

     45.000 €

Summe:

1.190.500 €

 

Details können den Anlagen entnommen werden.

 

Die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf für die Berufsbildungszentren im Teilergebnisplan 233201 in Höhe von 750.400 und im Teilergebnisplan 233202 in Höhe von 345.100 sowie für die Förderzentren im Teilfinanzplan 221102 und 221104 in Höhe von jeweils 25.000sowie im Teilfinanzplan 221103 in Höhe von 45.000 bereits veranschlagt.

 

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme und um Beratung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Die Erneuerung / Weiterentwicklung der Digitalisierung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und der Berufsbildungszentren hat finanzielle Auswirkungen von insgesamt 1.190.500 €.

 

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Anlagen

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