Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/689
Grunddaten
- Betreff:
-
Reform der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein - Zwischenbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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14.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich auf eine Reform der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein verständigt.
Ziele der Reform sind:
- Entlastung der Kommunen
- Entlastung der Eltern
- Qualität der Betreuung verbessern
- Transparentere Systeme
Derzeit wird auf Landesebene ein Modell der Finanzierung diskutiert, welches die Rolle der Kreise als örtliche Träger in der Finanzierungsverantwortung stärkt und den Kommunen, dem Land und den Eltern Sicherheit (Planung) in den zu leistenden Zuschüssen gewährt.
Grundlage für die Berechnung der zu leistenden Zuschüsse ist ein Standartkostenmodell, welches die Kosten pro Platz pauschal ermittelt und dementsprechend die Zuschüsse der einzelnen Kostenträger festlegt.
Das veröffentliche Positionspapier des LKT schließt sich in dem Entwurf des Landes nahezu diesem Diskussionsstand an.
Die Gemeinden befürchten durch die Verlagerung der Finanzierungsverantwortung einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und eine Schwächung der Entscheidungsverantwortung vor Ort.
Stellungnahme:
Inhaltlich kann die Sorge der Gemeinden voll nachvollzogen werden, vor allem da in dem derzeit diskutierten Modell noch viele Parameter nicht differenziert geregelt sind.
Man kann das vorgeschlagene Modell mit einer stärkeren Rolle der Kreise in der Finanzierungsverantwortung (durch Restkostenverhandlungen mit den Trägern etc.) diskutieren, aber nicht ohne folgendes zu bedenken und zu klären:
- Die personelle Ausstattung der Kreise müsste extrem ausgebaut werden, da die Verhandlungen mit den Trägern (Restkostenfinanzierung) bisher kommunal geführt werden und der Kreis „nur Landeszuschüsse und eigene Mittel nach einem kreisintern festgelegten System weiterleitet“.
- Die Ressourcen des Ehrenamtes innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgabe der Kindertagesbetreuung gingen bei einer Finanzierungsverantwortung durch die Kreise verloren.
- Das Restkostenrisiko bei einer Unterdeckung durch die festgelegten Standards muss geregelt werden. Wer trägt das Ausfallrisiko? Wenn dieses allein bei den Kreisen verbleibt, sind es wieder die Kommunen – über die Kreisumlage – die das Risiko tragen. Dies stünde nicht im Einklang mit dem Ziel der finanziellen Entlastung der Kommunen.
- Die Belastbarkeit des Standardkostenmodells muss gesichert werden, auch sind jährliche Steigerungsraten zu vereinbaren.
Wichtige zu fordernde Eckpunkte der Reform sind vor allem:
- Finanzierung pro Platz nicht pro Kind (objektbezogene Förderung)
- Stärkung der Rolle des örtlichen Trägers (des Kreises) viel wichtiger in der Bedarfsplanung, der Heimaufsicht und in Qualitätsprozessen.
- Keine vollständige Auflösung der kommunalen Selbstverwaltung –
die Sicherstellungsverantwortung für die Kita und Auswahl des Trägers soll vor Ort verbleiben (Sozialraumorientierung).
- Kindertagesbetreuung muss eine gemeinsame Aufgabe von Kreis und Kommunen bleiben – Kooperationsstrukturen müssen gemeinsam festlegt werden.
- Kein vollständiges Wunsch- und Wahlrecht – dies macht die Bedarfsplanung unmöglich und würde den aufwachsenden Ausbaustand hemmen.
- Echte Entlastung der kommunalen Familie und der Eltern – Erhöhung der Landesmittel und Fortschreibung mit Steigerungsraten muss sichergestellt werden.
Kreisinterne Gespräche mit den Strukturverantwortlichen auf allen Ebenen sind bereits in Planung.
Für 2018 gab es finanzielle Entlastungen, die sich wie folgt darstellen:
„Topf“ | 2017 | 2018 | Steigerung |
Ü 3 | 6.641.235 | 7.913.400 | 19,2 % |
U 3 | 4.489.000 | 4.831.500 | 0,8 % |
Konnexität (U3) | 4.037.534 | 7.236.300 | 79,2 % |
Die tatsächliche Wirkung – Mehrzuschüsse für 2018 durch die Anhebung der Fördertöpfe – für eine Gemeinde nach dem Pro-Platz-System ist als Beispiel dargestellt:
Gemeinde | Kita | Ü3 Mittel | U3 Mittel | Konnexität | Ü3 Plätze | U3 Plätze | Ü3 - € pro Platz | U3 - € pro Platz |
Gemeinde Testdorf | AA | 13.418 | 4.706 | 43.959 | 61 | 25 | 219 | 6.465 |
BB | 20.613 | 6.879 | 64.248 | 108 | 35 | 190 | 8.714 | |
CC | 12.421 | 3.922 | 36.632 | 80 | 30 | 155 | 5.143 | |
DD | 8.103 | 2.791 | 26.074 | 50 | 15 | 162 | 4.530 |
Die weitere Entwicklung der Reformvorhaben ist zu begleiten und Hinweise aus allen Verantwortungsbereichen sind zielführend einzubringen.