Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Deckenerneuerungen - Umgang mit der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) 2017/18 an Kreisstraßen und Radwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Gebäudemanagement
- Bearbeiter/in:
- Jessica Thode
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.11.2018
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06.12.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Wie im Jahr 2013 auch fand im Jahr 2017 eine Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) aller Kreisstraßen im Kreisgebiet statt. Das Ergebnis dieser ZEB im Jahr 2017/18 ergab auf den ersten Blick, dass 127 km Kreisstraßen (ca. ¼ der Gesamtlänge) in einem schlechten Zustand bewertet worden sind, da noch nicht alle Maßnahmen entweder aus den Sonderprogrammen oder aus dem 10-Jahresprogramm im Jahr 2017 abgearbeitet werden konnten.
Nach Abzug der Maßnahmen, die nach der Erfassung in 2017 und 2018 fertig gestellt wurden/werden und nach Abarbeitung des 10-Jahresprogramms 2019/2020 bleiben dann 48 km Kreisstraßen im schlechten Zustand.
Mit der
Anlage 1
wird eine entsprechende Bilanz des Zustandes der Kreisstraßen seit 2009 vorgelegt.
Ein schlechter Zustand der Kreisstraßen führt zu einem deutlich erhöhten Erhaltungsaufwand, der seitens des Kreises zu erbringen ist. Beispielweise bedarf es vermehrter Flickarbeiten, um die Befahrbarkeit zu erhalten. Diese Flickarbeiten sind kostenaufwendig und von ihrer Haltbarkeit sehr begrenzt. So fahren die Fahrzeuge die geflickten Stellen einer Kreisstraße in regelmäßigen Abständen wieder aus und die Flickarbeiten fallen von neuem an.
Es stellt sich daher die Frage wie den Ergebnissen der ZEB 2017/18 begegnet werden sollte. Den Ergebnissen der ZEB 2013/14 wurde – wie dargelegt- mittels des 10-Jahresporgrammes begegnet.
Wie bereits bei der ZEB 2013/14 wird empfohlen, jetzt Maßnahmen zur Erneuerung der Kreisstraßendecken (48 km, teilweise mit Radweg 10,10 km) mittels eines Sonderprogrammes zu ergreifen. Diesmal wird ein 3-Jahresprogramm vorgeschlagen.
An folgenden Kreisstraßen und Radwegen sollten – resultierend aus der ZEB 2017/18- Maßnahmen ergriffen werden:
ZEB 2017/18
K 75 Ortslage Osterrönfeld, mit RW 0.8 km 274.890 €
K 75 Ortslage Schülldorf, mit RW 0.8 km 274.890 €
K 26 K81 – Mörel 2.0 km 499.800 €
K 26 Mörel – K84, mit RW 4.0 km 1.024.590 €
K 36 Blocksdorf – Warder 3.5 km 655.990 €
K 58 Ortseingang Loose – L27 4.0 km 1.249.500 €
Summe: 15.1 km 3.979.660 €
K 92 Revensdorf (L44) –Schinkel (L46) 10.0 km 1.890.000 €
K 53 OD Ascheffel 1.0 km 252.000 €
K 34 OD Ehndorf 1.0 km 252.000 €
K 49 Osdorf – Felm 2.5 km 787.500 €
K 43 Schülp – Jevenstedt 4.5 km 840.000 €
K 99 Ortslage Owschlag 3.0 km 787.500 €
Summe: 22.0 km 4.809.000 €
K 27 Jevenstedt – Jevenau, teilw. mit RW 13.0 km 2.625.000 €
K 86 L265 – K42 3.0 km 866.250 €
K 8 OD Negenharrie 1.0 km 525.000 €
K 8 OD Wattenbek 2.0 km 630.000 €
Summe: 19.0 km 4.646.250 €
Summe: 56.1 km 13.434.910 €
Die Differenz zwischen den 48km Kreisstraßen im schlechten Zustand und den zu sanierenden 56,1km kommt zustande, da es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller ist einen teilweise schadhaften Straßenzug in einem Zuge zu sanieren und nicht die etwas besseren Bereiche unberührt zu lassen.
Zur Verdeutlichung ist mit der Anlage 2 für jede Kreisstraße ein Steckbrief hinterlegt, der auch in der Farbskalierung von blau (gute Straßenabschnitte) über grün und gelb bis hin zu rot (schlechter Straßenabschnitt mit Note 4,5 und schlechter) den Zustand der Straße darstellt.
Grundsätzlich sollte das vorgeschlagene 3-Jahresprogramm bei einer angespannten Haushaltslage nach Abschluss des 10-Jahesprogrammes beginnen. Vorliegend wäre dann 2021 das erste Haushaltsjahr, in dem das 3-Jahresporgramm zum Tragen kommt.
Für den Haushalt 2019 ist – unter Beachtung der gebotenen Vorsicht – ein finanzieller Spielraum zu erwarten. Diese finanzielle Möglichkeit sollte ergriffen werden, um ohnehin erforderliche Erneuerungsmaßnahmen an den Kreisstraßen durchzuführen. Es erscheint geboten, einer projektorientierten flexiblen Verwendung der Haushaltsmittel vor dauerhafter Bindung gegenüber Dritten den Vorrang einzuräumen, da eine langfristige Entwicklung der Finanzlage des Kreises zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann.
Es wird daher empfohlen, mit dem 3-Jahresprogramm bereits 2019 zu beginnen. Dabei wird vorgeschlagen, die Ausführungsmodalitäten und den Durchführungszeitraum so flexibel wie möglich zu gestalten. Sollten Maßnahmen beispielsweise in 2019 nicht umgesetzt werden, sollten die Mittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden und sodann ausgeführt werden. Diese flexible Ausschreibung in Paketen ermöglicht das Erreichen günstigerer Preise. Ob und inwieweit die weiteren beiden Jahre des 3-Jahresprogrammes in 2020 und 2021 umgesetzt werden, sollte mit Blick auf die dann prognostizierten Haushaltserwartungen festgelegt werden.
Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde böte dies die Möglichkeit, ohne durch einen Rückstand bei der Kreisstraßensanierung belastet zu sein, die Erhaltung der Kreisstraßen zu gewährleisten.
Vorgeschlagene Umsetzung der Maßnahmen
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird folgender Weg vorgeschlagen:
Der mit dem LBV geschlossene Kooperationsvertrag bietet die Möglichkeit, dass der LBV die Ausschreibung aller bzw. eines Großteils der Maßnahmen übernimmt. Schafft der LBV dies widererwartend nicht, können private Ingenieurbüros beauftragt werden. Wie in den Vorjahren ergaben Gespräche, dass hierfür Büros am Markt vorhanden sind, die dies übernehmen könnten. Um gute Preise bei der Ausschreibung zu erzielen, sollen die Ausschreibungen variabel an den Markt gebracht werden. Ein konkreter Umsetzungsplan würde seitens der Verwaltung erarbeitet werden.
Der Hauptausschuss wird zunächst um Kenntnisnahme und sodann – im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen- um Beratung gebeten.