Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/700

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützte von 1998 bis 2017 im Rahmen einer Zuwendung vier Freizeitclubs der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. Die Finanzierung im Rahmen einer Zuwendung wurde 2017 eingestellt, weil sich das Leistungsangebot der Freizeitclubs mit regulär finanzierten Angeboten der Freizeitgestaltung im Rahmen der sozialen Teilhabe und Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen überschnitt. Weil sich hinsichtlich des Leistungsangebotes eine Doppelfinanzierung nicht ausschließen und sich eine Vereinbarung über ein verlässliches und kontinuierliches Angebot der Freizeitclubs nicht abschließen ließ, wurde mit der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. vereinbart, im Rahmen von Vereinbarungen mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ AöR), nach einer tragfähigen Finanzierungsgrundlage zu suchen.

 

Zuletzt haben im Mai 2018 im Anschluss an die Beratungen über eine Weiterfinanzierung der Freizeitclubs im Sozial- und Gesundheitsausschuss die seinerzeitigen Vorsitzenden ein Gespräch zwischen der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V., der Kreisverwaltung und der KOSOZ moderiert. Im Verlauf des Sommers 2018 hat die KOSOZ versucht, mit der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. über eine Leistungsvereinbarung und entsprechende Vergütungen der Freizeitclubs zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind bisher nicht erfolgreich gewesen.

 

Mit dem Ende September 2018 bei der Kreisverwaltung eingereichten Antrag auf finanzielle Förderung der Freizeitclubs erstrebt die Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. einen Zuschuss in Höhe von 150.000,-- Euro für das Jahr 2019. Zur Begründung ihres Antrags hat sie ein Konzept der offenen ambulanten Angebote vorgelegt. Danach bieten die Freizeitclubs unterschiedliche Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote an, die sich an von Behinderungen betroffene Menschen, aber auch an Menschen ohne Behinderung richten, sowie an die Angehörigen, insbesondere die Eltern von behinderten und nicht behinderten Menschen. Das Leistungsangebot ist den niedrigschwelligen offenen Angeboten zuzurechnen, das heißt, es findet eine weniger strukturierte und nach heilpädagogischen Zielrichtungen ausgerichtete Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung statt, wenngleich die Freizeitangebote und Aktivitäten in vielen Fällen dazu geeignet sind, auch Persönlichkeitsentwicklungen zu unterstützen.

 

Die Angebote umfassen Freizeitaktivitäten, Bildungsangebote und Kulturveranstaltungen, Elternstammtisch oder Elterncafé sowie Assistenzleistungen im Bereich Sprache, Unterstützung beim Essen und Fahrdienste. Einige der Leistungsangebote können nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Eingliederungshilfe als gesetzliche Leistungen an behinderte Menschen erbracht werden. Eine Reihe der Leistungsangebote der Freizeitclubs richten sich an Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

 

In der bisherigen Diskussion mit der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. ging es aus Sicht der Verwaltung stets darum, sicherzustellen, dass das Leistungsangebot Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe darstellt und berücksichtigt. Nur mit einer Einbindung in eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist für den Träger der Sozialhilfe sichergestellt, dass behinderte Menschen in den Freizeitclubs verlässlich, vorhersehbar und planbar Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Soweit die Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. bereit ist, hierüber ein verlässliches vertragliches Angebot abzuschließen, steht einer Finanzierung aus Mitteln der Sozialhilfe nichts im Wege. Es kommt maßgeblich darauf an, dass die im Rahmen des Freizeitclubs erbrachten Leistungen dem gesetzlichen oder dem zuwendungsrechtlichen Fördertatbestand zugeordnet werden können, um zu vermeiden, dass es wie in der früheren Vergangenheit zu einer Doppelfinanzierung aus unterschiedlichen Finanzierungstöpfen kommt.

 

Die Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses hat die Lebenshilfe Kreisvereinigung Rendsburg-Eckernförde e. V. gebeten, ihren Finanzierungsantrag hinsichtlich der weiteren Fördertatbestände zu spezifizieren. Die erforderlichen Angaben und Erläuterungen stehen noch aus (Stand 5.11.2018). Sie werden möglicherweise im Rahmen der Sitzung nachgereicht.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussfassung erfolgt nach Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 150.000,-- Euro

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...