Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/701
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Neubau des Frauenhauses in Rendsburg im Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Uwe Radant
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Beratung
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21.11.2018
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben vom 18.10.2018 beantragt der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. für den Neubau des Frauenhauses in Rendsburg einen Kreis-zuschuss in Höhe von 350.000€.
Der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hat 2013 die Trägerschaft für das Rendsburger Frauenhaus vom dem Verein Autonomes Frauenhaus Rendsburg e.V. unbefristet übernommen. Eine Kündigungsmöglichkeit oder die Option einer Rück-abwicklung bestehen nicht.
Für den Betrieb wurde eine eigene Rechtsform erforderlich. Gegründet wurde die Frauenhaus Rendsburg gemeinnützige GmbH, die diese Aufgabe als einzige und zeitlich nicht begrenzte konkrete satzungsmäßige Aufgabenstellung hat. Alleiniger Gesellschafter ist der „Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.“
Die Frauenhaus Rendsburg gGmbH erhält im Einvernehmen und mit Wirkung für
den Kreis Rendsburg-Eckernförde für die anerkannten 22 Frauenhausplätze eine Zuwendung als Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer institutionellen Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG). Der Höhe des Zuwendungsbetrages
liegt ein Pauschalbetrag für die Personal- und Sachkosten pro Platz von 11.570€ zugrunde. Hinzu kommt die reale Kaltmiete sowie ein Aufstockungsbetrag, mit dem mindestens die Höhe der Förderung des Jahres 2014 sichergestellt wird.
Das Frauenhaus befindet sich zurzeit in einem mehrere Hundert Jahre alten, im Eigentum der Stadt Rendsburg stehenden Gebäude. Die im Antrag genannten brandschutzrechtlichen Mängel werden von der Stadt Rendsburg bestätigt. Sie sollen selbst mit erheblichem finanziellem Aufwand nur sehr begrenzt behebbar sein.
Der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. als Eigentümer des geplanten Neubaus beabsichtigt, mit der Frauenhaus Rendsburg gGmbH einen unbefristeten Pachtver-trag abschließen, der der Frauenhaus Rendsburg gGmbH die Verfügung über die notwendigen Räume dauerhaft auf der Grundlage der geltenden Finanzierungs--bedingungen sicherstellt.
Der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hat zur Finanzierung der geplanten Maßnahme auch Förderanträge gestellt bei
- der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg (330.000€)
- dem Land Schleswig-Holstein
- 500.000€ aus dem Investitionsprogramm IMPULS 2030
- 165.000 € im Rahmen sozialer Wohnungsbau.
Entscheidungen, ob und in welcher Höhe sich die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und das Land Schleswig-Holstein finanziell beteiligen werden, stehen noch aus.
Bei der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg bedarf es noch der Beteiligung des Verwaltungsrates und der zur Agentur gehörenden Kommunen.
Zur Umsetzung des Investitionsprogrammes für Frauenhäuser wird auf Landesebene noch an der entsprechenden Richtlinie gearbeitet, die spätestens Ende dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Nachfragen im zuständigen Ministerium ergaben, dass ersetzende Neubauten unter die förderfähige „Sanierung“ von Frauenhäusern fallen sollen und als Zuwendungsempfänger die Eigentümerin/der Eigentümer des Neubaus vorgesehen seien. Das könne auch ein freier Träger sein. Auszugehen sei davon, dass das Land eine Zweckbindung vorsehen werde.
Nach der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen wäre im Falle einer Zuschussge-währung sicherzustellen, dass der Kreis einen angemessenen Ausgleich erhält, wenn der Zweck der Zuwendung wegfällt oder wesentlich geändert wird. Bei Zuwendungen an Maßnahmenträger außerhalb des kommunalen Bereiches zur Mitfinanzierung von Baumaßnahmen sind sie grundsätzlich grundbuchlich oder – sofern dies nicht möglich sein sollte – durch Bürgschaft zu sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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196,7 kB
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(wie Dokument)
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470 kB
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