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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/685

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beteiligt sich erstmalig an der Umsetzung der Kampagne: "Orange your City - bringt Licht in die Dunkelheit von Gewalt" , initiiert von den Vereinten Nationen (UN Women), unterstützt durch Zonta und in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises.

 

Das Ziel dieser Kampagne ist es, ein sichtbares Zeichen zu setzen zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch weltweite orangefarbene Beleuchtung von Gebäuden/ Wahrzeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.

 

 

Hintergrund:  Gemäß WHO Studie (Stand 2013) erleben weltweit 35 Prozent aller Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft oder durch Freunde.  Es gibt mehr als 64 Millionen minderjährig verheiratete Mädchen und 125 Millionen Frauen und Mädchen leiden  ihr Leben lang unter genitalen Verstümmelungen. In Deutschland ist jede 3. Frau ist von Gewalt betroffen. 93 % der Opfer von 15.000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Frauen, 58,1 % der Täter sind Verwandte oder nähere Bekannte (Quelle BKA - Stand 2016).

 

Die Aktion "Orange your city" wurde von den UN Women ins Leben gerufen. Zonta, eine weltweites Frauennetzwerk, unterstützt diese Kampagne unter dem Motto: "Zonta says No to Violence against Women".
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 24.11.2018 das Kreishaus im Rahmen der Kampagne "Orange your city"  farbig angestrahlt wird. Hierfür soll der Haupteingang des Kreishauses (Eingang Kaiserstraße) in der Zeit von 17.00 – 21.00 orange beleuchtet werden.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mietpreis incl. Auf- und Abbau der Scheinwerfer sowie Transport: 350,00 Euro zzgl. 19% MwSt.. Mit der Umsetzung beauftragt wird der Musikmarkt Rendsburg (Inh. Ralf Dreeßen).

Die Mittel stehen im Haushalt der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung.
 

 

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