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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/643-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Zuletzt wurden die Abfallentgelte für private Haushalte von 2016 bis 2018 kalkuliert.

Gesetzliche Grundlage für die Abfallentgeltkalkulation ist wie bei Gebühren das Kommunale Abgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG).

Der Gebührenbemessung kann ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt zusammen mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) einen zweijährigen Kalkulationszeitraum (2019 bis 2020), weil die Entwicklung der Kosten ab dem Jahr 2021 zurzeit noch nicht absehbar ist. Hintergrund ist, dass rd. 50 % des bisher bezogenen Leistungsvolumens neu auszuschreiben ist.

 

Trotz der steigenden Kosten im letzten dreijährigen Kalkulationszeitraum haben die positiven Entgelteinnahmen zu einer Abfallentgeltrücklage von 4.265.776,64 € (Stand 31.12.2017) geführt. Die Auflösung der Rücklage kann gemäß KAG über einen dreijährigen Zeitraum erfolgen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, um vorerst die Gebühren stabil zu halten und die ab 2021 zu erwartende Entgelterhöhung abmildern zu können. Auf diese Weise müssten nur die Leistungsentgelte für den Hol- und Bringservice um 2,3 % angepasst werden, da ohne die Erhöhung aufgrund gestiegener Kosten eine Unterdeckung vorläge, die nicht aus dem Entgelthaushalt ausglichen werden darf.

 

Die Unterflursysteme sind erstmalig bei der Entgeltkalkulation berücksichtigt. Die Mehrkosten aus dem Festpreis für 2019 von 110 T€ werden durch zu erzielende Leistungsentgelte mit 86 T€ kompensiert. Die Kalkulation umfasst analog zu den übrigen Behältergrößen eine direkte Zurechnung von 50 % der Schüttkosten. Für einen 1.100 l Behälter beträgt der Preis pro m³ rd. 31 €. Für ein Unterflursystem mit 5.000 l Volumen ergibt sich bei 4-wöchentlichen Leerung ein Monatsentgelt von 216,69 € und damit ein Preis pro m³ von rd. 40 €. Um eine vollständige Kompensation zu erzielen, müsste abweichend von der übrigen Kalkulationsweise eine direkte Zurechnung der Schüttkosten in Höhe von 100 % erfolgen. Das Monatsentgelt für das o.g. Unterflursystem würde sich dadurch um 60,60 € erhöhen (= 277,29 €) und die Kosten pro m³ lägen bei rd. 51 €.

 

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abfallentsorgung-Kreis (AGB) sind wegen der neuen Benutzungsentgelte und der bestehenden Unterflursysteme anzupassen. In diesem Zusammenhang sind auch andere Inhalte der Abfallwirtschaftssatzung und AGB überarbeitet worden. Die geänderten Bereiche sind in den Anlagen blau gekennzeichnet. Die bisher geltende Satzung ist im Internet zum Vergleich unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/deckblattawsanlageundagb2018.pdf .

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschläge:

 

  1. Der Kreistag beschließt die Benutzungsentgelte für die Abfallentsorgung ab 1.1.2019 auf Grund der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses vom 11.10.2018.
     
  2. Der Kreistag beschließt die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung ab 1.1.2019 auf Grund der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses vom 11.10.2018.
     
  3. Der Kreistag beschließt die AGB Abfallentsorgung-Kreis ab 1.1.2019 auf Grund der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses vom 11.10.2018.
     

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: die Entgelte im Budget Abfallwirtschaft bleiben stabil

 

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Anlagen

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