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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/663

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 dafür

ausgesprochen, dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen im Rahmen

der Finanzberichterstattung die Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April

und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Als Anlage wird der Zwischenbericht des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit für den Zeitraum Januar bis August 2018 vorgelegt.

 

Gegenüber den bisherigen Finanzberichten ergeben sich zwei Veränderungen:

 

  • Das Berichtswesen wurde um die maßgeblichen Erträge des Haushalts erweitert.

 

  • Zur besseren Veranschaulichung, welche finanziellen Auswirkungen in den jeweiligen Themenbereichen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu erwarten sind, wird der Kostenanteil des Kreises grafisch dargestellt. Dies betrifft insbesondere die Berichtsinhalte, bei denen Kostenbeteiligungen anderer Träger vorhanden sind.

 

Die einzelnen Berichtsblätter enthalten Prognosen auf das voraussichtliche

Jahresergebnis 2018. Diese basieren auf den Buchungsständen am 31.08.2018 und können nur als grobe Abschätzung des Haushaltsvollzugs im weiteren Jahresverlauf verstanden werden. Ergänzend zu den Berichtsblättern werden folgende Hinweise gegeben:

 

 

Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan ist derzeit (Stand 31.08.2018) mit einer

Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von 1,8 Mio. Euro zu rechnen. Unter

Einbeziehung des in der 1.Nachtragshaushaltssatzung prognostizierten

Jahresüberschusses in Höhe von 8,4 Mio. Euro ergibt dies damit rechnerisch ein

positives Jahresergebnis in Höhe von 10,2 Mio. Euro.

 

Die ermittelten Verbesserungen sind unter anderem auf folgende Punkte

zurückzuführen:

 

Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft (KdU gem. SGB II, Berichtsblatt 32)

werden aus heutiger Sicht geringer ausfallen als geplant. Dies erklärt sich im

Wesentlichen mit der im Verhältnis zu den Annahmen abgesunkenen Anzahl der

Leistungsberechtigten. Zugleich sinkt zwar der Erstattungsbetrag des Bundes,

insgesamt wird jedoch mit einer Verbesserung in Höhe von rund 1,6  Mio. Euro.

gerechnet.

 

Die Entwicklung des Jahresergebnisses kann im weiteren Verlauf des Jahres sowohl

positiv als auch negativ beeinflusst werden.

 

So sinken die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwar, aber

eben in deutlich geringerem Umfang als erwartet. Die Abnahme der Fallzahlen ist

maßgeblich von den Entscheidungen des BAMF abhängig.

 

Aufgrund von Erfahrungen aus der Prognostizierung vergangener Jahresabschlüsse,

wird damit gerechnet, dass sich das Jahresergebnis tendenziell positiv entwickelt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung


 

 

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Anlagen

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