Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/672
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkosten im Teilplan Abfallwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Tanja Petersen
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Im letzten Umwelt- und Bauausschuss ist die Verwaltung beauftragt worden, die Personalkosten im Teilplan Abfallwirtschaft aufzuschlüsseln.
Personalkosten 2019 aus dem Fachdienst Umwelt:
Fachgruppenleitung (10 %) | 8.900 |
Sachbearbeitung (50 %) | 28.400 |
Zuführungen Rückstellungen Versorgung und Beihilfe | 5.400 |
Kosten für Overhead (FBL, FDL und Controllerin) – Anteil aus SKTR | 2.300 |
| 45.000 |
Im Fachdienst Umwelt finden die Abstimmungen, Beschlussvorbereitungen für den Umwelt- und Bauausschuss und die Abrechnungen mit der AWR statt.
Personalkosten 2019 aus der Internen Leistungsverrechung:
10 % der Personalkosten 2019 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung (248.400 €) | 24.840 |
10 % Geschäftsaufwendungen der Buchhaltung (49.200 €) | 4.920 |
10 % der Personalkosten des Mitarbeiters der Beteiligungsverwaltung (95.600 €) | 9.560 |
| 39.320 |
Gerundet | 39.400 |
Die interne Leistungsverrechnung (ILV) ist für 2019 mit 39.400 € kalkuliert. Die Forderungsverfolgung für die Abfallentgelte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung der Kreisverwaltung. Die AWR übersendet dem Kreis rd. 1.500 Vollstreckungsfälle jährlich, die durch die 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung (Aufteilung nach Buchstaben) bearbeitet werden. Die Sachbearbeitung umfasst telefonische und schriftliche Kontakte mit den Schuldnern, Fertigung von Vollstreckungsersuchen, Verhandlungen über Ratenzahlungen und Stundungen einschließlich Erstellung von Bescheiden, Nachfragen bei AWR und bei den Vollstreckungsstellen der Städte, Ämter und Gemeinden, Veranlassung von Konto- und Gehaltspfändungen, Grundbucheintragungen sowie von Insolvenzfällen, Überwachung von Zahlungseingängen einschließlich Verbuchung der Zahlungen.
Außerdem werden für den Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung 10 % seiner Personalkosten im Rahmen der ILV angesetzt.
Der Umwelt- und Bauausschuss hatte in der Sitzung vom 17.11.2016 für die Haushaltsplanung 2017 eine pauschale Reduzierung der Personalkosten um 50.000 € beschlossen. Der Beschluss wurde in der Planung 2017 einmalig umgesetzt, die Personalkostenaufteilung neu geprüft und reduziert. Im Ergebnis ist eine pauschale Verrringerung der Personalkosten um 50.000 € nicht möglich gewesen, sodass für die Folgejahre die Personalkosten wie oben aufgeführt im Teilplan Abfallwirtschaft geplant wurden.
