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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Am 05.03.2018 ist dem Umwelt- und Bauausschuss das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt worden. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gründung einer gemeinsamen Klimaschutzagentur von Kreis und Kommunen die Effizienz des Klimaschutzes wesentlich steigern würden und gerade in den kleineren Kommunen diesen überhaupt erst ermöglichen würde. (Details in Anlage 1)

Mit Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 10.04.2018 wurde das Klimaschutzmanagement beauftragt

  1. zu prüfen, ob Kommunen mit gemeinsam mindestens 60.000 EinwohnerInnen sich als Gesellschafter einer Klimaschutzagentur beteiligen werden,
  2. zu prüfen, ob Fördermittel zur Reduzierung des Gründungsaufwandes bereitstehen.

Seit dem 30. August befindet sich das Klimaschutzmanagement in Gesprächen mit den politischen Gremien der Kommunen. Bis dato wurden in folgenden Kommunen Infoveranstaltungen gehalten (Einwohnerzahl):


  • Kronshagen (11.782)
  • Gettorf (7.435)
  • Altenholz (9.937)
  • Amt Schlei-Ostsee (18.818)
  • Eckernförde (21.971)
  • Amt Eiderkanal (12.862)
  • Hanerau-Hademarschen (3.028)
  • Amt Bordesholm (14.301)

Weitere Veranstaltungen sind terminiert.

Noch gibt es keine Beschlüsse, da die Prozesse noch nicht abgeschlossen sind. Allerdings verliefen durchweg alle Vorstellungen positiv. Einzig die kleineren Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern im Amt Schlei-Ostsee sind noch skeptisch, ob sich der finanzielle Beitrag lohnen wird. In Kronshagen und Eckernförde wurde in den jeweiligen Ausschüssen das vorhaben von allen Fraktionen einstimmig begrüßt.

Um den Prozess weiterzuführen und Haushaltsplanungen zu ermöglichen, ist es hilfreich, wenn sich der Kreis nun ebenfalls in dem Verfahren positioniert.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt nach Beratung.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Drei finanzielle Auswirkungen gilt es bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Es muss ein Gründungsaufwand angesetzt werden, ein Stammkapital in die Gesellschaft eingebracht werden und ein jährlicher Finanzierungsbeitrag geleistet werden.

Jährlicher Finanzierungsbeitrag

Für die kommunalen Gesellschafter wird ein jährlicher Finanzierungsbeitrag von 2 Euro pro EinwohnerInnen angesetzt. Damit bewegen sich die Beiträge in der gleichen Größenordnung der potentiellen Einsparungen, welche durch das Energiecontrolling erzielt werden können. Kommunen mit weniger als 500 EinwohnerInnen haben einen pauschalen Beitrag von 1.000 Euro pro Jahr zu leisten.

Für den Kreis kommen prinzipiell drei Finanzierungsargumentationen in Frage:

  1. 110.000 Euro pro Jahr. Dieses entspricht etwa dem Haushaltsansatz, damit die Gründung und das Engagement des Kreises möglichst haushaltsneutral erfolgen kann. Diese Summe gewährleistet allerdings nicht in jedem Fall, dass eine Sperrminorität von 25,1 % im Gesellschafteranteil gegeben ist. (Anmk.: Das Gutachten empfiehlt 160.000 EUR. An dieser Stelle werden 110.000 EUR vorgeschlagen, da dieses den im Haushalt verfügbaren Mitteln entspricht.)
  2. 1 Euro pro Einwohner und Jahr entspricht 272.351 Euro. Damit würde der Kreis die Hälfte des Beitrags der Kommunen leisten und so seiner Ergänzungsfunktion nachkommen. Gleichzeitig ist voraussichtlich gewährleistet, dass eine Sperrminorität von 25,1% garantiert ist.
  3. 2 Euro pro Einwohner und Jahr entspricht 544.702 Euro. Damit würde der Kreis denselben Beitrag wie die Kommunen leisten. Der Kreis würde dann eine 50,1%ige Mehrheit an der Gesellschaft tragen.

Eine bindende Entscheidung über die Höhe der Beteiligung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig.

Stammkapital

Mindestens 25.000 Euro Stammkapital muss eine GmbH bei Gründung aufweisen. Das Mitspracherecht der Gesellschafter ergibt sich aus dem finanziellen Anteil an der Stammeinlage und sollte einmalig 10% des jährlichen Finanzbeitrags sein.

Die Stammeinlage soll dabei nicht zusätzlich aufgebracht werden, sondern vom Finanzbeitrag des ersten Jahres bei Eintritt in die Gesellschaft abgezogen werden.

Damit erhöht sich mit jedem Beitritt eines neuen kommunalen Gesellschafters das Stammkapital auf maximal 68.000 – 114.000 EUR, ja nach Finanzierungsumfang des Kreises.

Ein erhöhtes Stammkapital führt zu einer besseren Bewertung und damit zu einer verbesserten Bonität der Agentur. Dies führt aber auch dazu, dass das prozentuale Mitspracherecht des Kreises mit jedem Beitritt weiterer Gesellschafter sinken wird.

Gründungsaufwand

Als Aufwand für die Gründung wurde folgende Schätzung aufgestellt:

Gründungskosten (Notar, Rechtsberatung)   20.000 EUR

Markenentwicklung   20.000 EUR

IT-Planung 5.000 EUR

Akquise von entsprechenden Büroräumen   2.000 EUR

Personalbeschaffung   3.000 EUR

Sonstiges  10.000 EUR

 Summe Gründungsaufwand: 60.000 EUR

Der Gründungsaufwand sollte gemäß dem Gutachten im Rahmen der Ergänzungsfunktion vom Kreis getragen werden, da eine Verteilung auf die kommunalen Gründungsgesellschafter diese, gegenüber später eintretenden Kommunen benachteiligen würden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft und Digitalisierung hat die Möglichkeit einer einmaligen Förderung in Höhe von 30.000 EUR durch das Land offeriert. Da die Mittel, im Falle der Zusage bis Februar ausgegeben werden müssen, ist bereits ein Förderantrag unter Gremienvorbehalt gestellt worden. Es muss ausdrücklich nicht bis Februar gegründet werden, vielmehr stehen die Mittel für Ausgaben bereit, die vor der Gründung zu tätigen sind. Dazu gehört neben den rechtlichen Gründungskosten auch die Entwicklung einer eigenständigen Marke mit Kommunikationsstrategie und Namen der Agentur.


 

 

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Anlagen

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