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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/226-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Am 01.07.2017 ist bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten.

 

Alle Betreiber von Prostitutionsgewerben sind seitdem verpflichtet, ihre Gewerbe den Kreisen und kreisfreien Städten anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu stellen.

Aufgrund der Aufgabenübertragung wurde der Stellenplan für 2018 um eine Stelle erweitert und das Personalbudget entsprechend aufgestockt (Beschlussvorlage VO/2017/226).

 

Die Besetzung der Stelle erfolgte zum 1.12.2017 zunächst mit 19,5 Stunden Wochenarbeitszeit (0,5 Stellenumfang).

 

Alle 13 im Kreisgebiet bekannten Prostitutionsstätten haben bis zum 31.12.2017 einen Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz für bestehende Gewerbe, sog. Altbetriebe, gestellt. Im Jahr 2018 wurden vier Neuanträge und ein Erweiterungsantrag gestellt.

 

Als erster Bearbeitungsschritt wurde eine Datenbasis geschaffen und die Antragsdaten eingepflegt. Neuanträge sind besonders arbeitsintensiv, weil das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Betriebe von Prostitutionsgewerben zu prüfen sind. Es sind mehrere Ortstermine und Abstimmungen mit diversen Behörden erforderlich (u.a. Polizei, Finanzamt, örtliche Ordnungsbehörde, Bauamt).               Die Erlaubnisbehörde hat bei einigen Stätten eine eigene materielle Prüfungspflicht hinsichtlich der baunutzungs- und bauplanungsrechtlichen Belange durchzuführen.

Erfahrungen bei der Umsetzung der neu eingeführten Bestimmungen des Gesetzes werden in einer Arbeitsgruppe der Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Schleswig-Holstein ausgetauscht. Einheitliche Vorgehensweisen bei der Rechtsanwendung in der Sachbearbeitung werden abgestimmt und Probleme besprochen. Es erfolgt auch ein Austausch zur Zusammenarbeit mit den Bauämtern, da in der Regel keine baurechtlichen Genehmigungen für Gewerbe dieser Art vorgelegen haben.

 

Bis zum Stichtag 30.09.2018 erfolgten fünf endgültige Bewilligungen, zwei Anträge befinden sich noch im Prüfungsverfahren und die anderen Anträge wurden vorläufig genehmigt. Ablehnungen erfolgten nicht.

Sobald über alle vorliegenden Anträge entschieden ist, besteht die Hauptaufgabe in der Überwachung des bestehenden Gewerbes, der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung, Außenprüfungen bei den Betrieben zwecks Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Bearbeitung von Veränderungsanträgen. Neuanträge werden in keinem großen Umfang erwartet.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine Besetzung der Stelle im Umfang von 0,5 Stellen EG 9c TVöD ausreichend, um die sachgerechte und zeitnahe Sachbearbeitung im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu gewährleisten.

Es ergibt sich kein abweichender Personalbedarf für 2019.

Die Freigabe der zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 Stellen ist nicht erforderlich.

Das zusätzlich bereit gestellte Personalbudget wird ab dem Haushaltsjahr 2019 auf den für eine 0,5 Stelle EG 9c benötigten Betrag reduziert.

 

Dem Hauptausschuss zur Kenntnisnahme.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entfällt
 

 

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