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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Die Anlage ist nichtöffentlich, weil hier schützenswerte, unternehmensspezifische Daten enthalten sind.

 

 

2. Sachverhalt:

Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentliche rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mbH) vom 27.9.2018 für das Jahr 2019.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt wie in den Vorjahren
 

-          die Verwertungserlöse für Altpapier in 2019 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen,
 

-          zur Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt.

 

Die Kosten des Festpreises Netto steigen um 6,2% gegenüber 2018 und Brutto um 6%.

 

Der Unterschied zwischen Netto und Brutto entspricht wie in den Vorjahren durch die Regelungen zum  tauschähnlichen Umsatz nicht der Umsatzsteuer von 19%, s. Pkt. 2.12 der Erläuterungen .

 

Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

Höhere Bezogene Leistungen (s. S. 3 Tab. 2 und Erläuterungen 2.4, 2.6)
 

-          Bei der Position Restmüll - Sammlung und Transport wirken sich die Steigerung des Behältervolumens (+0,9 %), die vertraglich vereinbarte Preisanpassung sowie die Maut auf Bundesstraßen kostensteigernd aus.

-          Die Kosten der Sperrmüllsammlung steigen an, da die Mengen der Straßenrandsammlung (Sperrmüll und Altholz) erneut leicht gestiegen sind. Das Verhältnis Straßenrand- sammlung zu Erfassung von Altholz und Sperrmüll auf den Recyclinghöfen ist zwar auf  20 % gesunken (Vorjahr 21 %), jedoch ist die Gesamtmenge Sperrmüll stark angestiegen. Kostensteigernd wirken sich darüber hinaus die vertraglich vereinbarte Preisanpassung sowie die Maut auf Bundesstraßen aus.

-          In den Kosten der Sperrmüllentsorgung sind auch die Kosten für die Entsorgung von Altholz aus der Straßenrandsammlung enthalten. Die Sperrmüllmenge ist in Summe um rd. 1.300 Mg gestiegen. Die Verwertungspreise sind ebenfalls leicht gestiegen, so dass die Gesamtkosten in diesem Bereich rd. 10,3 % über dem Vorjahreswert liegen.

-          Bei den Kosten der Abfallbehandlung ist ebenfalls eine gestiegene Restabfallmenge vorhanden, die im Zusammenhang mit einem seit 2017 stetig leicht steigenden Behältervolumen steht. Kostensteigernd  wirkt sich auch die Erhöhung des Verwertungspreises durch die vertraglich vereinbarte Preisanpassung aus.

-          Bei den Bioabfallverwertungskosten wird mit derselben Erfassungsmenge wie im Vorjahr geplant. Die Kostensteigerung resultiert aus dem erhöhten Verwertungspreis, der durch Veränderungen im Düngerecht und der daraus resultierenden erschwerten Kompostvermarktung begründet ist.
 

-          Die Kosten der Bioabfallsammlung steigen, da eine Erhöhung des Behältervolumens (+ 1,3 %), die vertraglich vereinbarte Preisanpassung sowie die Maut auf Bundesstraßen kostensteigernd wirken. Durch die Aufstellung der Biotonne im Gewerbebereich ist der Volumenanteil der privaten Haushalte gesunken, so dass ein geringerer Teil der Fixkosten auf den Festpreis wirkt. Dadurch ergibt sich trotz der vorgenannten Kostensteigerung in Summe nur eine Erhöhung der Bioabfallsammelkosten im Vergleich zum Vorjahr von 2,1 %.
 

-          Die Kosten der Pflanzenabfallentsorgung steigen an, weil auf dem RH Bordesholm die Pflanzenabfälle nach einem Betreiberwechsel der Kompostierungsanlage auf dem RH angenommen werden. Dementsprechend fallen höhere Erlöse (siehe Pos. Umsatzerlöse Recyclinghöfe) an. Zudem wirken sich Preissteigerungen sowohl bei der Einsammlung als auch bei der Verwertung der Pflanzenabfälle kostensteigernd aus.

-          Bei den Kosten des Tonnenservice sind ab 2019 die Kosten für die Einsammlung der Alltextilien enthalten, weil der bisherige Alttextilsammler den Vertrag gekündigt hat und die AWR die Einsammlung seit Jahresbeginn 2018 selbst durchführt. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Festpreiserstellung für das Jahr 2018 nicht absehbar. 

-          Die Kosten für Sonderabfall und E-Schrott übersteigen den Vorjahreswert durch die neu aufgenommene Entsorgung von Gasflaschen sowie durch die Ausweitung der Schadstoffannahmezeiten auf dem erweiterten RH Kronshagen.

-          Die Kosten der Recyclinghöfe beinhalten die Kosten für die Vergrößerung des Recyclinghofs in Kronshagen. Wesentlicher Grund für die Erhöhung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr ist die Kostensteigerung des Logistikvertrages (rd. + 210 T€).
 

Höhere Abschreibungen

-          Die Abschreibungen steigen durch die geplanten Investitionen für Abfallbehälter, Recyclinghofcontainer und Betriebs- und Geschäftsausstattung an. Durch die Anhebung der Grenze der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf 800 € wird ein größerer Teil der Betriebs- und Geschäftsausstattung bereits im Anschaffungsjahr abgeschrieben.

Geringere Umsatzerlöse, s. S. 3 Tab. 4 und Erläuterungen 2.10

-          Die PPK-Erlöse der Mengen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde liegen bei leicht gesunkenen Sammelmengen in Summe rd. 164 T€ unter dem Vorjahreswert, weil die für das Jahr 2018 eingeplanten Erlöse am Markt nicht mehr zu erzielen sind.

-          In den Verwertungserlösen der Recyclinghöfe sind die Erlöse für Alttextilien aus der kreisweiten Sammlung enthalten. Die Verwertungspreise für Altmetall und E-Schrott sind gesunken. Darüber hinaus waren im Vorjahreswert deutlich höhere Erlöse für Alttextilien enthalten, die nach der Kündigung durch den bisherigen Alttextilsammler am Markt nicht mehr zu erzielen sind.

-          Die Umsatzerlöse der Recyclinghöfe übersteigen den Vorjahreswert einerseits durch die Pflanzenabfälle des RH Bordesholm (siehe Kosten Pflanzenabfallentsorgung). Andererseits ist eine Erhöhung der Annahmeentgelte von Bauschutt und Baustoffen auf Gipsbasis von bisher 5 € auf 7,50 € pro Viertelkubikmeter sowie eine Verringerung des Annahmeentgeltes für sperrige Abfälle von 5 € auf 4 € pro Viertelkubikmeter berücksichtigt worden. Hintergrund sind stark gestiegene Verwertungspreise für Bauschutt und Baustoffe auf Gipsbasis sowie eine Überdeckung im Bereich sperrige Abfälle.   

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 10 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

Im Festpreisangebot 2019 ist ein Aufwand von ca. 110 T€ für Unterflursysteme (UFS) enthalten. Die UFS sind bisher als eigene Sonderleistung von der AWR angeboten worden, weil zunächst getestet werden sollte, ob die Systeme praxistauglich sind und ob überhaupt eine Nachfrage für diese Systeme im Kreisgebiet vorhanden ist. Da es sich inzwischen um ein bewährtes Sammelsystem handelt, das dem privaten Abfallkunden zur Verfügung gestellt wird, sind Entgelteinnahmen aufgrund der  Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbindungen zu erheben. Der Anteil der Refinanzierung wird damit durch die Entscheidung über die Entgelte getroffen. Auf die Beschlussvorlage VO/2018/643 wird verwiesen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 27.09.2018 in Höhe von 15.079.895,54 € netto, bzw. 17.962.874,91 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen..

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Höherer Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft, der durch bestehende Rücklagen aus den Abfallentgelten ausgeglichen wird..

 

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Anlagen

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