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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/202-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis fördert seit 1986 biotoplenkende Maßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten wurden im Rahmen seiner Richtlinie. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Vorlagen der Vorjahre verwiesen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2017, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, beschlossen, Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege in den Haushalt einzustellen. Für das Haushaltsjahr 2018 wurden 20.000 € veranschlagt.

 

In der vorliegenden Tabelle sind die für das Jahr 2018 eingegangenen Anträge und die gewährten Förderung aufgelistet. Es wird auf die geänderte Richtlinie vom 13.09.2017 verwiesen, wonach Beiträge und Pachten nicht mehr förderfähig sind (Beschluss Umwelt- und Bauausschuss 17.11.2016). Die Summe der gewährten Förderungen beträgt 18.840,-€

 

Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen wurde von der Verwaltung geprüft und als sachgerecht eingestuft.

 

Gem. der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege beträgt der Fördersatz 100%. Mit den geplanten Förderungen wird der Haushaltsansatz von 20.000 € nicht vollständig ausgeschöpft. Die Richtlinie kann wie folgt auf der Hompage eingesehen werden https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/richtliniezurfoerderungvonmassnahmenimbereichvonnaturschutzundlandschaftspflege.pdf .
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

18.840 EUR; die Mittel sind im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehen
 

 

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Anlagen

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