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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/631

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 dafür ausgesprochen, dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen im Rahmen der Finanzberichterstattung die Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Als Anlage wird der Zwischenbericht für den Zeitraum Januar bis August 2018 vorgelegt.

 

Gegenüber den bisherigen Finanzberichten ergeben sich zwei Veränderungen:

 

  • Das Berichtswesen wurde um die maßgeblichen Erträge des Haushalts erweitert.

 

  • Zur besseren Veranschaulichung, welche finanziellen Auswirkungen in den jeweiligen Themenbereichen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu erwarten sind, wird der Kostenanteil des Kreises grafisch dargestellt. Dies betrifft insbesondere die Berichtsinhalte, bei denen Kostenbeteiligungen anderer Träger vorhanden sind.

 

Die einzelnen Berichtsblätter enthalten Prognosen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2018. Diese basieren auf den Buchungsständen am 31.08.2018 und können nur als grobe Abschätzung des Haushaltsvollzugs im weiteren Jahresverlauf verstanden werden.

 

 

 

Ergänzend zu den Berichtsblättern werden folgende Hinweise gegeben:

 

Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan ist derzeit (Stand 31.08.2018) mit einer Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von 1,8 Mio. Euro zu rechnen. Unter Einbeziehung des in der 1.Nachtragshaushaltssatzung prognostizierten Jahresüberschusses in Höhe von 8,4 Mio. Euro ergibt dies damit rechnerisch ein positives Jahresergebnis in Höhe von 10,2 Mio. Euro.

 

Die ermittelten Verbesserungen sind unter anderem auf folgende Punkte zurückzuführen:

 

Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft (KdU gem. SGB II, Berichtsblatt 32) werden aus heutiger Sicht geringer ausfallen als geplant. Dies erklärt sich im Wesentlichen mit der im Verhältnis zu den Annahmen abgesunkenen Anzahl der Leistungsberechtigten. Zugleich sinkt zwar der Erstattungsbetrag des Bundes, insgesamt wird jedoch mit einer Verbesserung in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro. gerechnet.

 

Des Weiteren wurden in der Unteren Bauaufsicht aufgrund des günstigen Zinsniveaus mehr Gebühren eingenommen, als zunächst angenommen. Zum Jahresende wird hier mit einer Verbesserung in Höhe von rund 300.000 Euro gerechnet.

 

Die tatsächlichen Aufwendungen im Bereich der ÖPNV-Förderung im Jahr 2018 reduzieren sich gegenüber dem Planansatz (Berichtsblatt 34). Grund dafür sind Fahrgeldmehreinnahmen, die im Stadtverkehr Rendsburg erzielt wurden. Hierdurch reduziert sich der Zuschuss seitens des Kreises um eben diesen Betrag.

 

Die Entwicklung des Jahresergebnisses kann im weiteren Verlauf des Jahres sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden.

So sinken die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwar, aber eben in deutlich geringerem Umfang als erwartet. Die Abnahme der Fallzahlen ist maßgeblich von den Entscheidungen des BAMF abhängig.

Darüber hinaus handelt es sich bei der aktuellen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2018 um eine vorläufige Festsetzung. Wie das Ergebnis einer abschließenden Festsetzung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration ausfällt, ist derzeit nicht ersichtlich.

 

Aufgrund von Erfahrungen aus der Prognostizierung vergangener Jahresabschlüsse, wird damit gerechnet, dass sich das Jahresergebnis tendenziell positiv entwickelt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhaltsdarstellung.
 

 

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Anlagen

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