Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/619
Grunddaten
- Betreff:
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Nachbesetzung des Mitglieds im Verwaltungsrat der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise, Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Fahlbusch, Jonathan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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17.09.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Nach der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts und der Organisationssatzung der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR nehmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Koordinierungsstelle für die Dauer von fünf Jahren ihr Amt wahr. Mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag endet die Amtszeit derjenigen Mitglieder des Verwaltungsrates, die dem Kreistag angehören.
Bisher waren im Verwaltungsrat in folgender Reihenfolge Vertreter benannt:
Herr Dr. Rolf-Oliver Schwemer, Herr Jörg Hollmann, Frau Susanne Jeske-Paasch.
Das jeweils vom Träger (Kreis) entsandte Verwaltungsratsmitglied hat den Kreistag des Trägers über alle für den jeweiligen Träger bedeutsamen Vorgänge der AöR zu unterrichten und den Kreistag auch auf Verlangen Auskunft über alle Vorgänge der AöR zu erteilen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig und erhalten kein Sitzungsgeld.
Aufgaben des Verwaltungsrates der KOSOZ sind insbesondere der Erlass von Satzungen im Rahmen der Aufgaben, die Beteiligung der AöR an anderen juristischen Personen, die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, die Veräußerung und der Erwerb von Anlagevermögen, die Festsetzung von Tarifen und Entgelten, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, die Entlastung des Vorstandes, der Abschluss von öffentlich rechtlichen Verträgen sowie die Stundung, Erlass und Niederschlagung von Forderungen, Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und eine Reihe von weiteren Aufgaben nach § 7 der Organisations-satzung der KOSOZ AöR.