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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/599

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Vorlagen VO/2015/681-001 (05.11.15) und VO/2015/681-002 (12.11.2015) empfahl der Hauptausschuss dem Kreistag die Schaffung von insgesamt 4,0 Stellen für den Fachbereich Jugend und Familie, befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Schaffung der Stellen war auf Grund des erheblichen Arbeitszuwachses im Zuge der Flüchtlingskrise notwendig geworden. Auch wenn die Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge inzwischen zurückgegangen ist, ist eine gleichbleibend hohe Arbeitsdichte zu verzeichnen. Im Einzelnen wurden die zusätzlichen Planstellen seinerzeit wie folgt aufgeteilt:

 

Fachdienst 3.2, Vormundschaften

 

In der Fachgruppe Vormundschaften wurde in 2016 eine neue Planstelle in Vollzeit geschaffen. Seitdem stehen der Fachgruppe 4,63 Planstellenanteile zur Verfügung. Durchschnittlich betreut jede der gegenwärtig sechs Fachkräfte 47 Kinder und Jugendliche. Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von 50 Kindern und Jugendlichen je Vormund nominell eingehalten, allerdings führten krankheitsbedingte Vertretungssituationen über lange Zeiträume für tatsächlich höhere Arbeitsbelastungen der einzelnen Fachkräfte.

 

Gegenwärtig stellt die Fachgruppe noch Vormünderinnen bzw. Vormünder für 21 unbegleitete, minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA). Im Rahmen der bundesweiten Umverteilung ist dem Kreis Rendsburg-Eckernförde im August die Zuweisung weiterer zehn angekündigt worden. Damit stiege die Gesamtzahl auf 31. Da der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Aufnahmequote für UMA gegenwärtig nicht erfüllt (33 unter dem Soll), ist jederzeit mit weiteren Umverteilungen zu Lasten des Kreises zu rechnen.

 

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die einer Vormundschaft bedürfen, schwankt naturgemäß ohnehin. Jede Anfrage zur  Übernahme einer Vormundschaft wird kritisch geprüft, nach Möglichkeit wird ein ehrenamtlicher Einzelvormund eingesetzt.

 

Eine weitere Herausforderung bildet die Pflicht  des monatlichen Kontaktes zwischen Vormund und Kind bzw. Jugendlichem, welche auf Grund  der weiten Wegstrecken im Kreisgebiet und der teilweisen Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Kreisgebietes unterzubringen, kaum einzuhalten ist.

 

Durchschnittliche Fallzahl je Planstelle bei den Vormundschaften (August 2018)

 

Aktuelle Fallzahl (212)

Fallzahl ohne UMA (191)

Aktueller Personalbestand (4,63)

46

41

Möglicher künftiger Personalbestand (3,63)

58

52

 

Bei Abbau der seinerzeit geschaffenen zusätzlichen Stelle würde die gesetzliche Höchstgrenze gegenwärtig selbst dann  überschritten werden, wenn man die Zahl der UMA zuvor herausrechnete.

 

Fachdienst 3.3, Jugend- und Sozialdienst

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Für die WJH wurden zwei Stellen mit je 0,5 Stellenanteilen geschaffen,  welche jeweils am 01.02. bzw. 01.08.2016 besetzt werden konnten.

Die untenstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitsbelastung in der WJH seit 2014.

 

Fallzahlentwicklung je Planstelle in der WJH Rendsburg-Eckernförde

 

2014

2015

2016

2017

01.07.2018

2019

(Prognose)

Durchschnittliche Fallzahl gesamt

1321

1473

1561

1599

1590

1590

Planstellen

4,1 (5)

4,1 (5)

5,1 (6)

6,1 (7)

6,1 (7)

5,1 (6)

Fall/MA

322

359

306

262

261

312

 

In Klammern ist die tatsächliche Zahl der Planstellen  in der WJH inklusive Fachgruppenleitung aufgeführt, vor der Klammer stehen die für die Sachbearbeitung tatsächlich zur Verfügung stehende Planstellenanteile. Die Fachgruppenleitung kann hier nicht in vollem Umfang mitgezählt werden. Neben der Aufgabe der Leitung der Fachgruppe ist sie für die Verhandlung der Leistungsentgelte verantwortlich und wirkt bei der Haushaltsaufstellung des Fachbereiches maßgeblich mit. Für diese Aufgaben werden 0,9 Planstellenanteile veranschlagt.

 

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die  WJH auch im Vergleich mit den Benchmarkkreisen geringe Personalkosten verursacht. Für den Vergleich konnten nur die Zahlen aus 2016 herangezogen werden, da die Zahlen für 2017 noch nicht vorliegen. Die Fallzahlbelastung wurde aktuell im Wege einer telefonischen Abfrage ermittelt, sie sind kein Bestandteil des regulären Benchmarks.

 

Die WJH im Benchmarkvergleich

 

Anteil der Ausgaben für WJH an den Gesamtausgaben HzE (2016)

Durchschnitt Fall je

Mitarbeiter/in

Rendsburg-Eckernförde

1,1%

261

Ostholstein

1,4%

171

Pinneberg

1,3%

168

Schleswig-Flensburg

1,3%

k.A.

Stormarn

1,2%

212

Durchschnitt (ohne RD)

1,3%

k.A.

 

Auch mit der Aufstockung  der Stellen in 2016 und 2017 verfügt die WJH über eine im Benchmarkvergleich geringe  Personaldecke. Das wirkt sich in einer auch unter den gegenwärtigen Bedingungen sehr hohen Arbeitsbelastung aus. Aus wirtschaftlicher Sicht ist zu betonen, dass Kostenerstattungen durch das Land, Beiträge durch Unterhaltspflichtige, Zuständigkeitsprüfungen usw. nur mit einer ausreichenden Personaldecke dauerhaft in  einer angemessenen Frist bearbeitet werden können.

 

 

Jugend- und Sozialdienst

Für den Jugend- und Sozialdienst wurden 2,0 zusätzliche Planstellen geschaffen, um die Folgen der hohen Zuwanderung von UMA zu bewältigen. Gegenwärtig werden noch 123 UMA durch den JSD betreut, der größte Teil dieser jungen Menschen ist inzwischen Volljährig. So befinden sich zurzeit noch 36 minderjährige UMA in stationärer Betreuung. Parallel zum fortschreitenden Fahlzahlenrückgang in diesem Bereich ist die Zahl der zu betreuenden Fälle im Bereich der Hilfen zur Erziehung in eigener Kostenzuständigkeit in den vergangenen Jahren weiter angestiegen.

 

 

Auf Grund der insgesamt weiter hohen Fallbelastung der Mitarbeitenden sollte zum jetzigen Zeitpunkt auch in diesem Bereich von der Reduzierung des Personalbudgetdeckels abgesehen werden.

 

 

 

 

Thomas Voerste


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss erhält die Möglichkeit zur Beratung und Empfehlung an den Hauptausschuss.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die im November 2015 beschlossene und zunächst auf zwei Jahre befristete Anhebung des Personalkostendeckels um 205.000,- für den Fachbereich Jugend und Familie unbefristet zu verstetigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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